1.1 Personenbezogene Daten: Zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist es erforderlich, dass die zu betreuende Person und deren Vertretung, bzw. ein von der zu betreuenden Person allenfalls abweichender Auftraggeber (die im Folgenden gemeinsam als „Betroffene“ bezeichnet werden) dem Vermittlungsunternehmen die vorangehend auszufüllenden Daten bekannt geben. Die Nichtbereitstellung dieser Daten hätte zur Folge, dass vertraglich vereinbarte Leistungen vom Vermittlungsunternehmen nicht erbracht werden können. „Betroffener“ ist auch jede andere Person, deren Daten im Rahmen des gegenständlichen Vertragsabschlusses allenfalls erhoben und/oder verarbeitet werden.
Das Vermittlungsunternehmen erklärt, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Betroffenen nur soweit vorzunehmen, als es zur Durchführung und Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund des gegenständlichen Vertrages erforderlich ist. Dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen. Die diesbezügliche Rechtsgrundlage ergibt sich aus Art 6 Abs 1 lit. b) und c) DSGVO. Demnach ist die Verarbeitung rechtmäßig, wenn sie für die Erfüllung des mit den Betroffenen abgeschlossenen, gegenständlichen Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der Betroffenen erfolgen, oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Letzteres betrifft insbesondere die Abklärung des Betreuungsbedarfs und der Betreuungssituation der betreuungsbedürftigen Person vor Ort (vgl. Pkt 4. & 7.2 sowie § 7 der Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung).
1.2 Rechte der Betroffenen: Die Betroffenen haben jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, über deren Herkunft, Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung nicht mehr notwendiger oder unrichtiger oder unzulässig verarbeiteter Daten. Die Betroffenen verpflichten sich, dem Vermittlungsunternehmen Änderungen ihrer persönlichen Daten mitzuteilen. Die Betroffenen haben jederzeit das Recht, eine etwaige außerhalb des gegenständlichen Vertrages ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten, die über die zur Durchführung und Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgeht, zu widerrufen.
Für die Erhebung der Daten ist das unter Pkt. 1.2. des gegenständlichen Vertrages genannte Vermittlungsunternehmen verantwortlich, das durch den im nachfolgenden Pkt. 2. genannten Ansprechpartner vertreten wird.
Für den Fall, dass die Betroffenen der Auffassung sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch das Vermittlungsunternehmen gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt werden bzw. worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der in Österreich als Aufsichtsbehörde zuständigen Datenschutzbehörde zu beschweren.
1.3 Datensicherheit: Der Schutz der personenbezogenen Daten der Betroffenen hat durch das Vermittlungsunternehmen durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen zu erfolgen.
Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Das Vermittlungsunternehmen hat daher sicherzustellen, dass die Daten in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet.
1.4 Übermittlung von Daten an Dritte: Zur Erfüllung bzw. Vornahme der im gegenständlichen Vertrag vereinbarten Leistungen ist es erforderlich, dass die Übermittlung der Daten der Betroffenen an die bei der Erfüllung der Verpflichtungen mitwirkenden Personen erfolgt. Dies betrifft insbesondere die folgenden Kategorien von Empfängern jeweils im Zusammenhang mit den von diesen zu erbringenden Leistungen: medizinische Einrichtungen, medizinisches Fachpersonal, Pflegeeinrichtungen, Familienangehörige der zu betreuenden Person, Rettungsdienste, Versicherungsträger, Transportunternehmen, Agenturpartner, Behörden und Vertragspartner der zu betreuenden Person (z.B. Betreuungsunternehmen). Eine Weiterleitung der Daten hat jedoch ausschließlich auf Grundlage der DSGVO zu erfolgen und ist begrenzt durch die zur Erfüllung des gegenständlichen Vermittlungsvertrages erforderlichen Zwecke oder aufgrund einer etwaigen von den Betroffenen ausdrücklich erhaltenen, vorangehenden Einwilligung.
Manche der in den vorgenannten Empfängergruppen vertretenen Empfänger von personenbezogenen Daten könnten sich außerhalb von Österreich befinden und/oder die personenbezogenen Daten im Ausland verarbeiten. Das Datenschutzniveau in anderen Ländern entspricht unter Umständen nicht jenem in Österreich.
1.5 Bekanntgabe von Datenpannen: Das Vermittlungsunternehmen hat sicherzustellen, dass Datenpannen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls unverzüglich den Betroffenen bzw. der zuständigen Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde) unter Einbezug der jeweiligen Datenkategorien, die betroffen sind, gemeldet werden.
1.6 Aufbewahrung der Daten: Das Vermittlungsunternehmen erklärt die Daten der Betroffenen nicht länger aufzubewahren als dies zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist. Kriterien hierfür sind die gesetzlichen Fristen im Rechnungswesen, Steuer- und Zollrecht, im Vertragswesen, Arbeits- und Sozialrecht sowie auch branchenspezifische Fristen (z.B. beträgt die Pflicht zur Aufbewahrung des Haushaltsbuches sowie der Belege nach § 160 GewO 2 Jahre).