Seit 1.1.2023 wurde die jährliche Valorisierung auf weitere Sozial- und Familienleistungen ausgeweitet. Eine sehr begrüßenswerte und notwendige Entwicklung! Dazu zählen unter anderem die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld und das Krankengeld. Ebenso das Pflegegeld!
Pflegestufe 1: 200,80 EUR (+8,80 EUR)
Pflegestufe 2: 370,30 EUR (+16,30 EUR)
Pflegestufe 3: 577,00 EUR (+25,40 EUR)
Pflegestufe 4: 865,10 EUR (+38,00 EUR)
Pflegestufe 5: 1.123,50 EUR (+51,20 EUR)
Pflegestufe 6: 1.641,10 EUR (+72,20 EUR)
Pflegestufe 7: 2.156,60 EUR (+94,80 EUR)
In der Festlegung der betroffenen, zu valorisierenden Unterstützungen für die Bevölkerung fand die Förderungen für die 24 Stunden Betreuung keine Berücksichtigung. Dies ist besonders tragisch, da auch die Einkommensgrenzen von 2.500 EUR (bzw. 3.300 EUR für anteilige Förderung) nicht erhöht werden. Der Kreis der begünstigten Personen wird somit Jahr für Jahr kleiner. Eine solziale Ungerechtigkeit, die viele Menschen, die zu Hause betreut werden wollen, Ihren Wunsch verwehren lässt.