Die Förderung zur 24 Stunden Betreuung beträgt nun 800 EUR pro Monat. Folgende neuen Regelgunen sind dabei zu beachten.

Das Bundessozialministeriumservice regelt die Förderung zur 24 Stunden Betreuung seit 1.9.2023 neu: Die Förderhöhe beträgt bei unselbständigen Betreungskräften bis zu 800 EUR pro Monat. Gleich bleibt der Anspruch ab Pflegestufe 3 oder höher.

NEU: 28-Tage-Regelung

Diese besagt, dass jene Förderwerber:innen, welche eine selbstständige Betreuungskraft haben und diese mindestens 28 Tage am Stück betreut, einen Förderbetrag von monatlich Euro 800,-erhalten. Konkret bedeutet dies, dass Sie die volle Förderung auch dann erhalten können, wenn Sie nur eine Betreuungskraft bei sich beschäftigen.

NEU: Regelung zur Einkommensgrenze

Bis zu einem Einkommen von 2.500 EUR1 netto pro Monat (ohne Pflegegeld) ist der Bezug der Förderung in vollem Ausmaß vorgesehen. Bei höheren Einkommen wird der Differenzbetrag zu 3.300 EUR gefördert. Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 50 EUR.

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