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Pflegegeld 2026 Österreich: Alle 7 Stufen, Beträge und Anspruch

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Redaktion vitabene · Geprüft nach BPGG (Bundespflegegeldgesetz), Stand 1. Jänner 2026

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause versorgt, hat in Österreich Anspruch auf finanzielle Unterstützung, unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen. Das Pflegegeld federt die Kosten für Betreuung und Pflege ab: Je nach Pflegestufe erhalten Betroffene 2026 zwischen 206,20 EUR und 2.214,80 EUR monatlich, nach einer Valorisierung von 2,7 Prozent gegenüber 2025. Auf dieser Seite finden Sie alle Beträge, die Einstufungskriterien, den Antragsweg und wie sich das Pflegegeld mit der 24-Stunden-Betreuung kombinieren lässt.

Was Familien vor dem Antrag wissen sollten

  • Entscheidend ist der dokumentierte Alltag: Begutachtung und Stufe stehen und fallen mit konkreten Pflegesituationen.
  • Früher Antrag, früher Geld: der Leistungsbeginn hängt an der Antragstellung, nicht daran, wie lange der Bedarf schon da ist.
  • Pflegegeld ist meist nur ein Baustein: gerade bei höherem Bedarf lohnt der Blick auf Betreuung, Förderung und Eigenanteil als Gesamtbild.

Zwei hartnäckige Irrtümer — und die Fakten dahinter

  • „Ich verliere meinen Führerschein wenn ich Pflegegeld beantrage.“ — Falsch. Die Pflegegeld-Begutachtung bewertet ausschließlich den Unterstützungsbedarf im Alltag. Sie hat keinerlei Verbindung zur Fahrtauglichkeit oder zur Führerscheinbehörde.
  • „Ich muss zuerst einen Pflegedienst beauftragen bevor ich einen Antrag stellen kann.“ — Falsch. Bewertet wird der Bedarf — nicht wie er aktuell gedeckt wird. Der Antrag kann gestellt werden, sobald ein dauerhafter Pflegebedarf besteht, unabhängig davon ob bereits professionelle Hilfe organisiert ist.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wofür Pflegegeld in Österreich gedacht ist
  2. Pflegegeld 2026: Beträge nach Stufen
  3. Wer 2026 Anspruch auf Pflegegeld hat
  4. Pflegegeld beantragen
  5. Pflegegeld und 24-Stunden-Betreuung kombinieren
  6. Kostenlose Unterstützung für die häusliche Pflege
  7. Pflegehilfsmittel: Was zusätzlich beantragbar ist
  8. Pflegegeld erhöhen lassen
  9. Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige 2026
  10. Pflegekosten steuerlich absetzen nach §34 EStG
  11. Häufige Fragen zu Pflegegeld 2026

Wofür Pflegegeld in Österreich gedacht ist

Das österreichische Bundespflegegeld ist eine steuerfreie Geldleistung des Bundes. Es wird unabhängig vom Einkommen oder Vermögen gewährt und soll Menschen dabei unterstützen, trotz Pflegebedarf möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Wichtig: Das Pflegegeld ist zweckgebunden im weiteren Sinn. Es muss für pflegebezogene Aufwendungen eingesetzt werden, aber die konkrete Verwendung für mobile Pflegedienste, 24-Stunden-Betreuung, Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen liegt beim Bezieher.

  • Steuer- und abgabenfrei
  • Keine Einkommens- oder Vermögensprüfung
  • Monatliche Auszahlung zwölfmal pro Jahr
  • Anspruch entsteht ab dem ersten des Folgemonats nach Antragstellung
  • Jährliche Valorisierung: Die Beträge werden einmal jährlich per Bundesverordnung angepasst — zuletzt zum 1. Jänner 2026 um 2,7 Prozent. Die Anpassung erfolgt automatisch, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.

Pflegegeld 2026 Österreich: Beträge nach Stufen

Ab dem 1. Jänner 2026 gelten folgende Beträge:

Pflegegeld 2026 nach Stufen · Quelle: PVA Jänner 2026

Pflegestufe Monatsbetrag 2026 Pflegebedarf pro Monat
Stufe 1 206,20 EUR über 65 Stunden
Stufe 2 380,30 EUR über 95 Stunden
Stufe 3 592,60 EUR über 120 Stunden
Stufe 4 888,50 EUR über 160 Stunden
Stufe 5 1.206,90 EUR über 180 Stunden plus außergewöhnlicher Betreuungsaufwand
Stufe 6 1.685,40 EUR über 180 Stunden plus rund um die Uhr unkoordinierbarer Bedarf
Stufe 7 2.214,80 EUR über 180 Stunden plus vollständige motorische Lähmung aller vier Gliedmaßen

Wer 2026 Anspruch auf Pflegegeld hat

Welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen

  1. Dauerhafter Pflegebedarf: Der Bedarf an Betreuung und Hilfe besteht wegen einer körperlichen, mentalen, psychischen oder Sinnesbehinderung.
  2. Mindestdauer: Der Zustand wird voraussichtlich mindestens sechs Monate anhalten.
  3. Mindeststunden: Der monatliche Pflegebedarf beträgt mehr als 65 Stunden.

Besonderheiten bei Demenz und pflegebedürftigen Kindern

Bei Menschen mit demenzieller Beeinträchtigung oder schwerer psychischer Behinderung wird dem tatsächlichen Pflegebedarf ein Erschwerniszuschlag von 45 Stunden pro Monat hinzugerechnet. Das bedeutet: Wer ohne Demenz bei 50 Stunden Pflegebedarf läge und damit keinen Anspruch hätte, kommt mit dem Zuschlag auf 95 Stunden und erreicht Stufe 2. Der Erschwerniszuschlag gilt ab dem 15. Geburtstag.

Bei pflegebedürftigen Kindern gilt eine besondere Berechnungsregel: Es zählt nur der Pflegeaufwand, der über den Bedarf eines gleichaltrigen, nicht behinderten Kindes hinausgeht. Zusätzlich werden Pauschalen aufgeschlagen — bis zum 7. Geburtstag 50 Stunden monatlich, danach bis zum 15. Geburtstag 75 Stunden. Die genaue Einstufung richtet sich nach der Kinder-Einstufungsverordnung.

Was beim Pflegegeld bewusst nicht geprüft wird

  • Kein Einkommenstest
  • Keine Vermögensgrenze
  • Kein Nachweis über eine bestimmte Pflegeperson notwendig

Was für Staatsbürgerschaft und Aufenthalt gilt

Neben österreichischen Staatsbürgern können auch EU- und EWR-Bürger, Schweizer mit gültigem Aufenthaltsstatus sowie Personen mit Daueraufenthalt-EU oder anerkannte Flüchtlinge mit Asylberechtigung anspruchsberechtigt sein.

Pflegegeld beantragen: So läuft der Weg vom Formular bis zum Bescheid

Wo der Antrag gestellt wird

Der Antrag wird bei der Pensionsversicherungsanstalt gestellt, unabhängig davon, ob die pflegebedürftige Person selbst Pension bezieht oder nicht.

  1. Formular besorgen: „Antrag auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz“ online über pv.at herunterladen oder bei der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) anfordern.
  2. Formular einreichen: persönlich in der Geschäftsstelle oder per Post.
  3. Begutachtung: Ärztliche oder pflegefachliche Einschätzung, meist zuhause oder beim Arzt.
  4. Bescheid: Einstufung oder Ablehnung — bei zu niedriger Einstufung ist eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht innerhalb von drei Monaten ab Zustellung möglich.
  5. Auszahlung: ab dem ersten des Monats nach der Antragstellung.

Vorbereitung auf den Hausbesuch: Was die Einstufung beeinflusst

  • Ärztliche Befunde und Krankenhausberichte dem Gutachter vorlegen — je aktueller, desto besser
  • Vertrauensperson darf anwesend sein und konkrete Pflegesituationen schildern — aktiv nutzen
  • Typischen Tagesablauf beschreiben: Wann braucht die Person Hilfe? Wie lange dauert Ankleiden, Körperpflege, Mobilisierung tatsächlich?
  • Schlechte Tage schildern, nicht den Durchschnitt: Die Einstufung richtet sich nach dem dauerhaften Bedarf, nicht nach guten Tagen
  • Bei Demenz: Verhaltensänderungen, Weglauftendenzen und nächtliche Unruhe konkret benennen — sie können den Erschwerniszuschlag von 45 Stunden auslösen

Häufige Begutachtungsfehler — und wie man sie vermeidet

Ein relevanter Anteil an zu niedrigen Einstufungen entsteht durch vermeidbare Fehler beim Gutachtertermin:

  • Gute Tage zeigen statt des Alltags: Wer beim Gutachter besonders kooperativ und selbstständig wirkt, wird oft niedriger eingestuft — schlechte Tage aktiv ansprechen.
  • Nachtbedarf vergessen: Nächtliche Hilfen bei Toilettengang, Orientierung oder Lagerungswechsel werden oft nicht erwähnt — sie zählen aber vollständig zum Pflegebedarf.
  • Kein Pflegeprotokoll: Ohne schriftliche Dokumentation verlässt sich der Gutachter auf mündliche Einschätzungen — Protokolle mit Minutenwerten sind deutlich überzeugender.
  • Demenz nicht belegt: Ohne aktuellen ärztlichen Befund wird der Erschwerniszuschlag von 45 Stunden oft nicht berücksichtigt.
  • Keine Vertrauensperson: Angehörige dürfen beim Gutachtertermin dabei sein und konkrete Pflegesituationen schildern — diese Möglichkeit wird zu selten genutzt.

Was tun, wenn die Einstufung zu niedrig ausfällt?

Wer den Bescheid über die Pflegestufe für unrichtig hält, kann dagegen vorgehen. Das Verfahren ist kostenfrei und ohne Anwaltspflicht:

  • Klage beim Arbeits- und Sozialgericht innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Bescheids
  • Die Klage enthält: Darstellung des Sachverhalts, ärztliche Befunde, konkretes Begehren und den angefochtenen Bescheid
  • Keine Gerichtsgebühren, keine Pflicht zur anwaltlichen Vertretung in erster Instanz
  • Eine Vertrauensperson (Angehöriger, Arbeiterkammer-Vertreter) darf begleitend auftreten

Rechtliche Grundlagen: §§ 9, 22 und 27 Bundespflegegeldgesetz (BPGG — Bundesgesetz über die Gewährung von Pflegegeld). Vor einer Klage lohnt sich oft eine Beratung durch die Arbeiterkammer oder den Sozialrechts-Beratungsdienst — kostenlos und bundesweit verfügbar.

Ab wann Pflegegeld wirkt

Das Pflegegeld gilt ab dem ersten des Monats nach Antragstellung, nicht rückwirkend ab Beginn der Pflegebedürftigkeit. Deshalb lohnt sich ein früher Antrag immer.

Pflegegeld und 24-Stunden-Betreuung kombinieren

Pflegegeld und die staatliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung schließen sich nicht aus. In der Praxis können beide Leistungen parallel bezogen werden.

  • Das Pflegegeld fließt direkt an die pflegebedürftige Person.
  • Die 24-Stunden-Betreuungsförderung kommt zusätzlich dazu.
  • Das Pflegegeld gilt nicht als anrechenbares Einkommen bei der 24h-Betreuungsförderung.

Für die 24h-Förderung prüft das Sozialministeriumservice zusätzlich, ob die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung vorliegt. Diese Prüfung erfolgt nicht automatisch mit dem Pflegegeld-Bescheid. Bundesweit ist mindestens Pflegestufe 3 erforderlich. In Niederösterreich gibt es bei nachgewiesener Demenz zusätzlich ein Landesmodell, das eine Förderung bereits ab Pflegestufe 1 oder 2 ermöglicht. Eine bundesweite Demenz-Ausnahme gibt es hingegen nicht.

Bei vitabene begleiten wir Familien durch beide Antragsverfahren, von der ersten Einschätzung bis zur genehmigten Förderung.

24h-Betreuungsförderung 2026: Was der Staat dazugibt

Die staatliche Förderung kommt vom Sozialministeriumservice (nicht von der PVA) und wird zusätzlich zum Pflegegeld ausgezahlt:

  • Selbstständige Betreuungskraft: 400 EUR/Monat pro Person, max. 800 EUR/Monat bei zwei Personen im Wechsel
  • Unselbstständige Betreuungskraft: 800 EUR/Monat pro Person, max. 1.600 EUR/Monat

Voraussetzungen: Pflegestufe 3 oder höher · Einkommensnachweise erforderlich · Vermögen wird nicht berücksichtigt

Hinweis Demenz: Bundesweit gilt Pflegestufe 3 als Mindestvoraussetzung — auch bei Demenz. Einzelne Bundesländer (z.B. Niederösterreich) ermöglichen bei gesicherter Demenz-Diagnose eine Förderung bereits ab niedrigerer Stufe. Antrag: Landesstelle des Sozialministeriumservice.

24h-Betreuung zuhause vs. Pflegeheim: Was Familien tatsächlich zahlen (Pflegestufe 4, 2026)

Posten 24h-Betreuung zuhause Pflegeheim
Gesamtkosten/Monat ab 3.050 EUR 3.000–5.000 EUR
– Pflegegeld Stufe 4 – 888,50 EUR – 888,50 EUR
– 24h-Förderung (selbständig) – 800 EUR
Eigenanteil ab ~1.362 EUR ~2.100–4.100 EUR

Richtwerte. Tatsächliche Kosten hängen von Betreuungsmodell, Region und weiteren Landesförderungen ab. Quelle: vitabene.at/kosten/, Sozialministeriumservice, PVA 2026.

Kostenlose Unterstützung für die häusliche Pflege

Pflegegeld-Bezieher können zwei wenig bekannte, vollständig kostenlose Leistungen des Bundes in Anspruch nehmen:

  • Wunschhausbesuch: Eine diplomierte Pflegefachkraft kommt auf Anfrage nach Hause und berät zur Pflege, zu Hilfsmitteln und Entlastungsmöglichkeiten. Auch zufällig ausgewählte Pflegegeld-Bezieher werden jedes Jahr eingeladen. Kontakt: wunschhausbesuch@svqspg.at · Tel. 050 808 2087
  • Angehörigengespräch: Für pflegende Angehörige, die psychisch belastet sind, stehen bis zu zehn psychologische Beratungssitzungen kostenfrei zur Verfügung — zu Hause, telefonisch oder online. Kontakt: angehoerigengespraech@svqspg.at · Tel. 050 808 2087

Beide Angebote sind freiwillig. Bei einer laufenden Förderung zur 24-Stunden-Betreuung sind zusätzlich verpflichtende Hausbesuche zur Qualitätssicherung vorgesehen. Wer einen freiwilligen Wunschhausbesuch vorher nutzt, ist auf diese Pflegeberatung meist schon gut vorbereitet.

Pflegehilfsmittel: Was zusätzlich zum Pflegegeld beantragbar ist

Pflegegeld deckt den persönlichen Mehraufwand für Betreuung — doch viele notwendige Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Rollator werden zusätzlich von der Krankenkasse (ÖGK) auf Rezept übernommen. Beide Leistungen laufen parallel und schließen einander nicht aus.

Häufig genutzte Pflegehilfsmittel mit Kassenleistung

  • Pflegebett mit Aufstehhilfe — auf ärztliches Rezept über ÖGK beantragbar
  • Rollstuhl, Rollator, Gehstock — nach Verordnung durch Hausarzt oder Facharzt
  • Antidekubitus-Matratze — bei erhöhtem Druckwunden-Risiko (relevant ab Pflegestufe 3)
  • Inkontinenzprodukte — pauschal bis 150 EUR/Monat über ÖGK (§ 154 ASVG)
  • Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung — bei medizinisch dokumentierter Notwendigkeit

Anträge für Pflegehilfsmittel laufen getrennt vom Pflegegeld-Antrag direkt über die zuständige Gesundheitskasse — am einfachsten via Hausarzt mit Rezept und Kostenzusage.

Pflegegeld erhöhen lassen: Wann lohnt sich ein Überprüfungsantrag?

Die Pflegestufe kann sich im Laufe der Zeit ändern. Wenn der Pflegebedarf gestiegen ist, lohnt sich ein Überprüfungsantrag bei der PVA (Pensionsversicherungsanstalt).

  • Fortgeschrittene Demenz
  • Sturz mit dauerhafter Einschränkung
  • Neu diagnostizierte Erkrankung wie Parkinson oder Schlaganfall-Folgen

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Die PVA begutachtet dann neu, unabhängig von der letzten Einstufung.

Wichtig: Jahresfrist beim Erhöhungsantrag

Liegt die letzte Entscheidung weniger als ein Jahr zurück, muss die Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch aktuelle ärztliche Atteste oder Krankenhausbefunde belegt werden. Ohne diesen Nachweis wird der Antrag abgelehnt.

Liegt sie mehr als ein Jahr zurück, reicht ein formloser Antrag — der zuständige Träger leitet dann die neue Begutachtung ein. Rechtsgrundlage: §§ 9 und 13 BPGG (Bundespflegegeldgesetz).

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige 2026

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, hat selbst Anspruch auf mehrere Leistungen — unabhängig vom Pflegegeld der betreuten Person.

Angehörigenbonus: monatliche Zahlung für die Pflegeperson

Wer einen nahen Angehörigen seit mindestens einem Jahr überwiegend zuhause pflegt, kann Anspruch auf den Angehörigenbonus haben: 134,30 EUR monatlich (Stand 2026, wird jährlich angepasst).

  • Die betreute Person muss mindestens Pflegestufe 4 beziehen
  • Pflege muss überwiegend seit mindestens einem Jahr stattfinden
  • Eigenes Nettoeinkommen der pflegenden Person: max. 1.710,90 EUR/Monat
  • Gemeinsamer Haushalt ist nicht Voraussetzung
  • Je nach Konstellation automatische Auszahlung oder Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger

Weitere Leistungen für pflegende Angehörige

  • Pflegekurs-Zuschuss: Bis zu 200 EUR jährlich für Pflegeschulungen und Kurse (seit 2023)
  • Ersatzpflege-Zuwendung: Kostenübernahme für eine Vertretungspflegeperson bei Krankheit oder Urlaub der Hauptpflegeperson (1.200–2.200 EUR jährlich je nach Pflegestufe; bei Demenz zusätzlich 300 EUR)
  • Pensionsversicherung: Pflegende Angehörige können sich zu begünstigten Konditionen in der Pensionsversicherung weiter- oder selbstversichern

Praxis-Hinweis vor der nächsten Entscheidung

Wenn Pflegestufe, Pflegegeld und Betreuung zuhause nicht mehr zusammenpassen, sollte nicht nur der Betrag neu bewertet werden. Oft ist genau das der Moment, in dem Familien zusätzlich ihre Organisation, Förderungen und den realen Unterstützungsbedarf neu sortieren müssen.

Pflegekosten steuerlich absetzen nach §34 EStG

Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei — aber die eigenen Ausgaben für Pflege und Betreuung können als außergewöhnliche Belastung nach §34 EStG (Einkommensteuergesetz) von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt für viele Familien, auch wenn sie Pflegegeld beziehen.

  • Absetzbar: Kosten für 24-Stunden-Betreuung, Pflegeheimunterbringung, mobile Pflegedienste, Pflegehilfsmittel, ärztlich verordnete Medikamente und behinderungsbedingte Umbaukosten
  • Bedingung: Die Ausgaben müssen einen einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigen — erst dann wirken sie steuermindernd
  • Pflegegeld wird angerechnet: Erhaltene Förderungen und Pflegegeld reduzieren die ansetzbaren Kosten — nur der Eigenanteil ist absetzbar
  • Tipp: Alle Belege sammeln: Rechnungen der Betreuungskraft, Heimkostenaufstellungen, Quittungen für Hilfsmittel — rückwirkend für das gesamte Steuerjahr

Eine kostenlose Beratung dazu bieten die Arbeiterkammer und das Finanzamt an. Wer größere Beträge absetzen möchte, sollte einen Steuerberater hinzuziehen.

Rechenbeispiel — Steuerersparnis bei §34 EStG

  • Jahreseinkommen Familie: 30.000 EUR → gesetzlicher Selbstbehalt 10 % = 3.000 EUR
  • Bezahlter Eigenanteil 24h-Betreuung pro Jahr (Pflegestufe 4): ca. 16.344 EUR (1.362 EUR × 12 Monate)
  • Davon steuerlich absetzbar: 16.344 − 3.000 = 13.344 EUR
  • Geschätzte Steuerersparnis (ca. 33 % Grenzsteuersatz): ca. 4.404 EUR pro Jahr

Richtwert 2026. Exakte Berechnung abhängig von Gesamteinkommen, Familienstand und anrechenbaren Pflegegeld-/Förderungsbeträgen. Beratung: Arbeiterkammer oder Steuerberater.

Was Familien am meisten überrascht: Pflegegeld, Förderung und 24h-Betreuung lassen sich oft besser kombinieren als gedacht.

vitabene zeigt Ihnen konkret, welche Leistungen in Ihrer Situation zusammenpassen — und was der tatsächliche Eigenanteil ist.

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Häufige Fragen zu Pflegegeld 2026 in Österreich

Ab wann bekomme ich Pflegegeld ausbezahlt?

Der Anspruch entsteht ab dem ersten des Monats nach der Antragstellung. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, sobald ein dauerhafter Pflegebedarf absehbar ist.

Wer legt fest, welche Pflegestufe ich bekomme?

Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgestellt. Auf dieser Basis wird die Pflegestufe zugeordnet.

Kann ich später eine höhere Pflegestufe beantragen?

Ja. Wenn der Pflegebedarf steigt, kann jederzeit ein Erhöhungsantrag gestellt werden. Das ist besonders wichtig, wenn neue Erkrankungen, Demenz oder eine deutlich höhere Betreuungsintensität dazukommen.

Kann ich Pflegegeld parallel zur 24-Stunden-Betreuungsförderung beziehen?

Ja. Pflegegeld und die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung schließen einander nicht aus. Bei der Einkommensprüfung für die 24h-Förderung wird das Pflegegeld nicht angerechnet.

Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Spitalsaufenthalt?

Das Pflegegeld ruht grundsätzlich ab dem zweiten Tag eines vollstationären Krankenhaus- oder Kuraufenthalts, wenn die überwiegenden Kosten von einem Sozialversicherungsträger oder einer öffentlichen Stelle getragen werden. Ab dem Tag der Entlassung wird es wieder vollständig ausgezahlt. Ausnahme: Wenn nachweislich eigene Pflegekosten weiterhin anfallen (z.B. 24h-Betreuung läuft weiter), kann die Weiterzahlung auf Antrag beim zuständigen Versicherungsträger genehmigt werden.

Spielen Einkommen oder Vermögen beim Pflegegeldantrag eine Rolle?

Nein. Pflegegeld ist eine bundesweite Leistung ohne Einkommens- oder Vermögensprüfung. Entscheidend ist der tatsächliche, voraussichtlich länger als sechs Monate bestehende Pflegebedarf.

Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Umzug ins Pflegeheim?

Das Pflegegeld wird auch im Pflegeheim weiter ausbezahlt und dient als Beitrag zur Finanzierung der Heimkosten. Wer die Kosten vollständig selbst trägt, kann das Pflegegeld frei einsetzen. Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist, muss in der Regel das gesamte Einkommen inklusive Pflegegeld zur Deckung der Heimkosten heranziehen — ein gesetzlich geschützter Mindestbetrag (Taschengeld) verbleibt beim Bewohner. Die genaue Höhe ist Ländersache und variiert zwischen den Bundesländern. Wer über einen Heimwechsel nachdenkt, sollte vorab vergleichen: Eine professionelle 24h-Betreuung zuhause kann je nach Pflegestufe und genutzten Förderungen finanziell und organisatorisch konkurrenzfähig bleiben.

Sind Pflegekosten steuerlich absetzbar?

Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei. Die eigenen Ausgaben für Pflege hingegen — also Kosten für 24h-Betreuung, Pflegeheim, mobile Dienste, Hilfsmittel oder ärztlich verordnete Medikamente — können als außergewöhnliche Belastung nach §34 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Absetzbar ist der Eigenanteil nach Abzug von Pflegegeld und Förderungen, sofern die Kosten den einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigen. Eine kostenlose Erstauskunft gibt die Arbeiterkammer oder das zuständige Finanzamt.

Kann Pflegegeld rückwirkend beantragt werden?

Nein. Der Anspruch auf Pflegegeld entsteht nach §3 BPGG (Bundespflegegeldgesetz) erst ab dem ersten des Monats nach der Antragstellung — nicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflegebedarf eingetreten ist. Deshalb lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, sobald ein dauerhafter Pflegebedarf absehbar ist.

Verliere ich meinen Führerschein, wenn ich Pflegegeld beantrage?

Nein — das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Pflegegeld-Begutachtung durch die PVA (Pensionsversicherungsanstalt) bewertet ausschließlich den Unterstützungsbedarf im Alltag. Sie hat keine Verbindung zur Führerscheinbehörde und keinerlei Auswirkung auf die Fahrtauglichkeit oder die Gültigkeit des Führerscheins.

Redaktion vitabene

Dieser Artikel wurde von der vitabene-Redaktion erstellt und nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG), Stand 1. Jänner 2026, geprüft. vitabene begleitet Familien in Österreich bei der Beantragung von Pflegegeld, 24-Stunden-Betreuung und Förderungen — von der ersten Einschätzung bis zur genehmigten Leistung.