Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Redaktion vitabene · Geprüft nach BPGG (Bundespflegegeldgesetz), Stand 1. Jänner 2026
Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause versorgt, hat in Österreich Anspruch auf finanzielle Unterstützung, unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen. Das Pflegegeld federt die Kosten für Betreuung und Pflege ab: Je nach Pflegestufe erhalten Betroffene 2026 zwischen 206,20 EUR und 2.214,80 EUR monatlich, nach einer Valorisierung von 2,7 Prozent gegenüber 2025. Auf dieser Seite finden Sie alle Beträge, die Einstufungskriterien, den Antragsweg und wie sich das Pflegegeld mit der 24-Stunden-Betreuung kombinieren lässt.
Was Familien vor dem Antrag wissen sollten
Zwei hartnäckige Irrtümer — und die Fakten dahinter
Das österreichische Bundespflegegeld ist eine steuerfreie Geldleistung des Bundes. Es wird unabhängig vom Einkommen oder Vermögen gewährt und soll Menschen dabei unterstützen, trotz Pflegebedarf möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu bleiben.
Wichtig: Das Pflegegeld ist zweckgebunden im weiteren Sinn. Es muss für pflegebezogene Aufwendungen eingesetzt werden, aber die konkrete Verwendung für mobile Pflegedienste, 24-Stunden-Betreuung, Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen liegt beim Bezieher.
Ab dem 1. Jänner 2026 gelten folgende Beträge:
Pflegegeld 2026 nach Stufen · Quelle: PVA Jänner 2026
| Pflegestufe | Monatsbetrag 2026 | Pflegebedarf pro Monat |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 206,20 EUR | über 65 Stunden |
| Stufe 2 | 380,30 EUR | über 95 Stunden |
| Stufe 3 | 592,60 EUR | über 120 Stunden |
| Stufe 4 | 888,50 EUR | über 160 Stunden |
| Stufe 5 | 1.206,90 EUR | über 180 Stunden plus außergewöhnlicher Betreuungsaufwand |
| Stufe 6 | 1.685,40 EUR | über 180 Stunden plus rund um die Uhr unkoordinierbarer Bedarf |
| Stufe 7 | 2.214,80 EUR | über 180 Stunden plus vollständige motorische Lähmung aller vier Gliedmaßen |
Bei Menschen mit demenzieller Beeinträchtigung oder schwerer psychischer Behinderung wird dem tatsächlichen Pflegebedarf ein Erschwerniszuschlag von 45 Stunden pro Monat hinzugerechnet. Das bedeutet: Wer ohne Demenz bei 50 Stunden Pflegebedarf läge und damit keinen Anspruch hätte, kommt mit dem Zuschlag auf 95 Stunden und erreicht Stufe 2. Der Erschwerniszuschlag gilt ab dem 15. Geburtstag.
Bei pflegebedürftigen Kindern gilt eine besondere Berechnungsregel: Es zählt nur der Pflegeaufwand, der über den Bedarf eines gleichaltrigen, nicht behinderten Kindes hinausgeht. Zusätzlich werden Pauschalen aufgeschlagen — bis zum 7. Geburtstag 50 Stunden monatlich, danach bis zum 15. Geburtstag 75 Stunden. Die genaue Einstufung richtet sich nach der Kinder-Einstufungsverordnung.
Neben österreichischen Staatsbürgern können auch EU- und EWR-Bürger, Schweizer mit gültigem Aufenthaltsstatus sowie Personen mit Daueraufenthalt-EU oder anerkannte Flüchtlinge mit Asylberechtigung anspruchsberechtigt sein.
Der Antrag wird bei der Pensionsversicherungsanstalt gestellt, unabhängig davon, ob die pflegebedürftige Person selbst Pension bezieht oder nicht.
Vorbereitung auf den Hausbesuch: Was die Einstufung beeinflusst
Häufige Begutachtungsfehler — und wie man sie vermeidet
Ein relevanter Anteil an zu niedrigen Einstufungen entsteht durch vermeidbare Fehler beim Gutachtertermin:
Wer den Bescheid über die Pflegestufe für unrichtig hält, kann dagegen vorgehen. Das Verfahren ist kostenfrei und ohne Anwaltspflicht:
Rechtliche Grundlagen: §§ 9, 22 und 27 Bundespflegegeldgesetz (BPGG — Bundesgesetz über die Gewährung von Pflegegeld). Vor einer Klage lohnt sich oft eine Beratung durch die Arbeiterkammer oder den Sozialrechts-Beratungsdienst — kostenlos und bundesweit verfügbar.
Das Pflegegeld gilt ab dem ersten des Monats nach Antragstellung, nicht rückwirkend ab Beginn der Pflegebedürftigkeit. Deshalb lohnt sich ein früher Antrag immer.
Pflegegeld und die staatliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung schließen sich nicht aus. In der Praxis können beide Leistungen parallel bezogen werden.
Für die 24h-Förderung prüft das Sozialministeriumservice zusätzlich, ob die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung vorliegt. Diese Prüfung erfolgt nicht automatisch mit dem Pflegegeld-Bescheid. Bundesweit ist mindestens Pflegestufe 3 erforderlich. In Niederösterreich gibt es bei nachgewiesener Demenz zusätzlich ein Landesmodell, das eine Förderung bereits ab Pflegestufe 1 oder 2 ermöglicht. Eine bundesweite Demenz-Ausnahme gibt es hingegen nicht.
Bei vitabene begleiten wir Familien durch beide Antragsverfahren, von der ersten Einschätzung bis zur genehmigten Förderung.
24h-Betreuungsförderung 2026: Was der Staat dazugibt
Die staatliche Förderung kommt vom Sozialministeriumservice (nicht von der PVA) und wird zusätzlich zum Pflegegeld ausgezahlt:
Voraussetzungen: Pflegestufe 3 oder höher · Einkommensnachweise erforderlich · Vermögen wird nicht berücksichtigt
Hinweis Demenz: Bundesweit gilt Pflegestufe 3 als Mindestvoraussetzung — auch bei Demenz. Einzelne Bundesländer (z.B. Niederösterreich) ermöglichen bei gesicherter Demenz-Diagnose eine Förderung bereits ab niedrigerer Stufe. Antrag: Landesstelle des Sozialministeriumservice.
24h-Betreuung zuhause vs. Pflegeheim: Was Familien tatsächlich zahlen (Pflegestufe 4, 2026)
| Posten | 24h-Betreuung zuhause | Pflegeheim |
|---|---|---|
| Gesamtkosten/Monat | ab 3.050 EUR | 3.000–5.000 EUR |
| – Pflegegeld Stufe 4 | – 888,50 EUR | – 888,50 EUR |
| – 24h-Förderung (selbständig) | – 800 EUR | — |
| Eigenanteil | ab ~1.362 EUR | ~2.100–4.100 EUR |
Richtwerte. Tatsächliche Kosten hängen von Betreuungsmodell, Region und weiteren Landesförderungen ab. Quelle: vitabene.at/kosten/, Sozialministeriumservice, PVA 2026.
Pflegegeld-Bezieher können zwei wenig bekannte, vollständig kostenlose Leistungen des Bundes in Anspruch nehmen:
Beide Angebote sind freiwillig. Bei einer laufenden Förderung zur 24-Stunden-Betreuung sind zusätzlich verpflichtende Hausbesuche zur Qualitätssicherung vorgesehen. Wer einen freiwilligen Wunschhausbesuch vorher nutzt, ist auf diese Pflegeberatung meist schon gut vorbereitet.
Pflegegeld deckt den persönlichen Mehraufwand für Betreuung — doch viele notwendige Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Rollator werden zusätzlich von der Krankenkasse (ÖGK) auf Rezept übernommen. Beide Leistungen laufen parallel und schließen einander nicht aus.
Häufig genutzte Pflegehilfsmittel mit Kassenleistung
Anträge für Pflegehilfsmittel laufen getrennt vom Pflegegeld-Antrag direkt über die zuständige Gesundheitskasse — am einfachsten via Hausarzt mit Rezept und Kostenzusage.
Die Pflegestufe kann sich im Laufe der Zeit ändern. Wenn der Pflegebedarf gestiegen ist, lohnt sich ein Überprüfungsantrag bei der PVA (Pensionsversicherungsanstalt).
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Die PVA begutachtet dann neu, unabhängig von der letzten Einstufung.
Wichtig: Jahresfrist beim Erhöhungsantrag
Liegt die letzte Entscheidung weniger als ein Jahr zurück, muss die Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch aktuelle ärztliche Atteste oder Krankenhausbefunde belegt werden. Ohne diesen Nachweis wird der Antrag abgelehnt.
Liegt sie mehr als ein Jahr zurück, reicht ein formloser Antrag — der zuständige Träger leitet dann die neue Begutachtung ein. Rechtsgrundlage: §§ 9 und 13 BPGG (Bundespflegegeldgesetz).
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, hat selbst Anspruch auf mehrere Leistungen — unabhängig vom Pflegegeld der betreuten Person.
Wer einen nahen Angehörigen seit mindestens einem Jahr überwiegend zuhause pflegt, kann Anspruch auf den Angehörigenbonus haben: 134,30 EUR monatlich (Stand 2026, wird jährlich angepasst).
Praxis-Hinweis vor der nächsten Entscheidung
Wenn Pflegestufe, Pflegegeld und Betreuung zuhause nicht mehr zusammenpassen, sollte nicht nur der Betrag neu bewertet werden. Oft ist genau das der Moment, in dem Familien zusätzlich ihre Organisation, Förderungen und den realen Unterstützungsbedarf neu sortieren müssen.
Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei — aber die eigenen Ausgaben für Pflege und Betreuung können als außergewöhnliche Belastung nach §34 EStG (Einkommensteuergesetz) von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt für viele Familien, auch wenn sie Pflegegeld beziehen.
Eine kostenlose Beratung dazu bieten die Arbeiterkammer und das Finanzamt an. Wer größere Beträge absetzen möchte, sollte einen Steuerberater hinzuziehen.
Rechenbeispiel — Steuerersparnis bei §34 EStG
Richtwert 2026. Exakte Berechnung abhängig von Gesamteinkommen, Familienstand und anrechenbaren Pflegegeld-/Förderungsbeträgen. Beratung: Arbeiterkammer oder Steuerberater.
Was Familien am meisten überrascht: Pflegegeld, Förderung und 24h-Betreuung lassen sich oft besser kombinieren als gedacht.
vitabene zeigt Ihnen konkret, welche Leistungen in Ihrer Situation zusammenpassen — und was der tatsächliche Eigenanteil ist.
Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!
Der Anspruch entsteht ab dem ersten des Monats nach der Antragstellung. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, sobald ein dauerhafter Pflegebedarf absehbar ist.
Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgestellt. Auf dieser Basis wird die Pflegestufe zugeordnet.
Ja. Wenn der Pflegebedarf steigt, kann jederzeit ein Erhöhungsantrag gestellt werden. Das ist besonders wichtig, wenn neue Erkrankungen, Demenz oder eine deutlich höhere Betreuungsintensität dazukommen.
Ja. Pflegegeld und die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung schließen einander nicht aus. Bei der Einkommensprüfung für die 24h-Förderung wird das Pflegegeld nicht angerechnet.
Das Pflegegeld ruht grundsätzlich ab dem zweiten Tag eines vollstationären Krankenhaus- oder Kuraufenthalts, wenn die überwiegenden Kosten von einem Sozialversicherungsträger oder einer öffentlichen Stelle getragen werden. Ab dem Tag der Entlassung wird es wieder vollständig ausgezahlt. Ausnahme: Wenn nachweislich eigene Pflegekosten weiterhin anfallen (z.B. 24h-Betreuung läuft weiter), kann die Weiterzahlung auf Antrag beim zuständigen Versicherungsträger genehmigt werden.
Nein. Pflegegeld ist eine bundesweite Leistung ohne Einkommens- oder Vermögensprüfung. Entscheidend ist der tatsächliche, voraussichtlich länger als sechs Monate bestehende Pflegebedarf.
Das Pflegegeld wird auch im Pflegeheim weiter ausbezahlt und dient als Beitrag zur Finanzierung der Heimkosten. Wer die Kosten vollständig selbst trägt, kann das Pflegegeld frei einsetzen. Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist, muss in der Regel das gesamte Einkommen inklusive Pflegegeld zur Deckung der Heimkosten heranziehen — ein gesetzlich geschützter Mindestbetrag (Taschengeld) verbleibt beim Bewohner. Die genaue Höhe ist Ländersache und variiert zwischen den Bundesländern. Wer über einen Heimwechsel nachdenkt, sollte vorab vergleichen: Eine professionelle 24h-Betreuung zuhause kann je nach Pflegestufe und genutzten Förderungen finanziell und organisatorisch konkurrenzfähig bleiben.
Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei. Die eigenen Ausgaben für Pflege hingegen — also Kosten für 24h-Betreuung, Pflegeheim, mobile Dienste, Hilfsmittel oder ärztlich verordnete Medikamente — können als außergewöhnliche Belastung nach §34 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Absetzbar ist der Eigenanteil nach Abzug von Pflegegeld und Förderungen, sofern die Kosten den einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigen. Eine kostenlose Erstauskunft gibt die Arbeiterkammer oder das zuständige Finanzamt.
Nein. Der Anspruch auf Pflegegeld entsteht nach §3 BPGG (Bundespflegegeldgesetz) erst ab dem ersten des Monats nach der Antragstellung — nicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflegebedarf eingetreten ist. Deshalb lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, sobald ein dauerhafter Pflegebedarf absehbar ist.
Nein — das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Pflegegeld-Begutachtung durch die PVA (Pensionsversicherungsanstalt) bewertet ausschließlich den Unterstützungsbedarf im Alltag. Sie hat keine Verbindung zur Führerscheinbehörde und keinerlei Auswirkung auf die Fahrtauglichkeit oder die Gültigkeit des Führerscheins.
Redaktion vitabene
Dieser Artikel wurde von der vitabene-Redaktion erstellt und nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG), Stand 1. Jänner 2026, geprüft. vitabene begleitet Familien in Österreich bei der Beantragung von Pflegegeld, 24-Stunden-Betreuung und Förderungen — von der ersten Einschätzung bis zur genehmigten Leistung.
Quellen & Rechtliche Grundlagen (Stand: April 2026)
Sozialministerium — Pflegegeld Österreich · RIS — Bundespflegegeldgesetz (Bundesgesetz über die Gewährung von Pflegegeld, BPGG) · oesterreich.gv.at — Pflegegeld: Beträge und Anspruch · PVA (Pensionsversicherungsanstalt) — Pflegegeld beantragen · Sozialministeriumservice — Förderung 24-Stunden-Betreuung · BMSGPK — Pflegegeld und Pflegevorsorge