Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Redaktion vitabene · Geprüft nach BPGG (Bundespflegegeldgesetz), Stand 1. Jänner 2026
Pflegestufe 3 ist für viele Familien der Punkt, an dem aus gelegentlicher Hilfe ein dauerhaft zu organisierender Pflegealltag wird. Ab dieser Stufe steigt nicht nur das Pflegegeld 2026, sondern erstmals auch die Möglichkeit, eine staatlich geförderte 24h-Betreuung einzubinden. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Leistungen, Schwellenwerte und Rechenbeispiele für 2026.
Pflegestufe 3 auf einen Blick
Zwei verbreitete Irrtümer zu Pflegestufe 3
Pflegestufe 3 bestätigt einen Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden pro Monat. Bewertet werden dabei konkrete Alltagstätigkeiten wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung, Mobilität und Kontinenzversorgung. Die Einstufung erfolgt nicht durch den Hausarzt, sondern durch den zuständigen Versicherungsträger im Rahmen einer Begutachtung.
Im Vergleich zu Pflegestufe 2 liegt der entscheidende Unterschied nicht nur im höheren Pflegegeld, sondern vor allem darin, dass mit Stufe 3 erstmals die staatliche Förderung für 24h-Betreuung möglich wird. Gegenüber Pflegestufe 4 liegt die Grenze noch unter 160 Stunden Pflegebedarf pro Monat.
Pflegegeld-Vergleich 2026
| Stufe | Pflegebedarf | Betrag |
|---|---|---|
| Stufe 2 | mehr als 95 Stunden | 380,30 EUR |
| Stufe 3 | mehr als 120 Stunden | 592,60 EUR |
| Stufe 4 | mehr als 160 Stunden | 888,50 EUR |
Das Pflegegeld ist nur der Grundbaustein. Bei Pflegestufe 3 kommen mehrere zusätzliche Leistungen infrage, die Familien oft zu spät beantragen. Besonders relevant ist die 24h-Betreuungsförderung des Sozialministeriumservice.
Bundesweit beginnt diese Förderung grundsätzlich ab Pflegestufe 3. In Niederösterreich gibt es bei nachgewiesener Demenz zusätzlich ein Landesmodell, das eine Förderung bereits ab Pflegestufe 1 oder 2 ermöglicht.
Wichtige Zusatzleistungen
Wichtig: Viele dieser Leistungen kommen nicht automatisch, sondern müssen aktiv beantragt werden. Gerade bei Pflegestufe 3 lohnt sich deshalb eine frühe Beratung, weil hier erstmals mehrere Förderstränge sinnvoll kombiniert werden können.
Pflegehilfsmittel bei Pflegestufe 3
Ab Pflegestufe 3 können viele Hilfsmittel über den Krankenversicherungsträger oder ergänzende Förderungen mitfinanziert werden. Was typischerweise beantragt werden kann:
Anlaufstellen: ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) oder der zuständige Krankenversicherungsträger für Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelkatalog; Sozialministeriumservice für Wohnraumanpassungs-Zuschüsse.
Wichtig bei Pflegestufe 3: Gesonderte Feststellung der Notwendigkeit
Wer mit Pflegestufe 3 oder 4 die 24-Stunden-Betreuungsförderung beantragen möchte, muss einen zusätzlichen Schritt einplanen: Das Sozialministeriumservice prüft im Förderverfahren zusätzlich, ob die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung vorliegt. Das ergibt sich nicht automatisch aus dem Pflegegeld-Bescheid.
Grundlage für diese Prüfung ist in der Regel das zuletzt erstellte Pflegegeldgutachten. Die gesonderte Feststellung erfolgt durch die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice. vitabene begleitet Familien auf Wunsch bei diesem Schritt und unterstützt bei Antrag und Nachweisen.
Erste Anlaufstelle: Sozialministeriumservice, Telefon 05 99 88 (bundesweit)
Pflegestufe 3 ist häufig der Punkt, an dem Familien merken, dass tägliche Hilfe allein nicht mehr reicht. Besonders bei nächtlicher Unsicherheit, Demenz, Sturzgefahr oder fehlenden Angehörigen in unmittelbarer Nähe wird professionelle Betreuung schnell zur stabileren Lösung.
Praktische Einordnung
Beispielrechnung 2026
Dieses Beispiel ist ein Richtwert. Der tatsächliche Eigenanteil hängt von Einkommen, Fördervoraussetzungen, Region und Betreuungsmodell ab. Eine persönliche Kalkulation ist über vitabene.at/kosten/ möglich.
Im Vergleich zu einem Pflegeheim bleibt die Betreuung zuhause bei Pflegestufe 3 in vielen Fällen nicht nur emotional, sondern auch finanziell konkurrenzfähig, solange die Versorgung fachlich ausreichend sichergestellt werden kann.
| Kostenposition | 24h-Betreuung zuhause | Stationäre Pflege (Heim) |
|---|---|---|
| Gesamtkosten / Monat | ca. 3.050 EUR | ca. 3.500–5.500 EUR |
| Pflegegeld Stufe 3 (2026) | − 592,60 EUR | − 592,60 EUR |
| 24h-Förderung (max.) | − bis 800 EUR | — |
| Eigenanteil Familie | ca. 1.658 EUR | ca. 2.900–4.900 EUR |
Richtwerte 2026. Individuelle Kosten hängen von Pflegebedarf, Bundesland und Fördernutzung ab. Pflegeheimkosten inkl. Pensionistenanteil.
Vom Antrag bis zum Bescheid vergehen meist mehrere Wochen. Je sauberer die Vorbereitung ist, desto besser kann der tatsächliche Pflegebedarf sichtbar gemacht werden.
Tipp für die Begutachtung: Checkliste Vorbereitung
Eine gute Vorbereitung ist oft der Unterschied zwischen Pflegestufe 2 und 3. Was konkret hilft:
Wer das Protokoll bereits vor dem Antrag führt, hat beim Begutachtungstermin konkrete Zahlen statt unsicherer Schätzungen.
Alle Beträge und rechtlichen Angaben beziehen sich auf den Stand 2026 in Österreich. Individuelle Situationen können abweichen.
Das Pflegegutachten entscheidet über die Einstufung — und damit darüber, ob Stufe 3 mit 592,60 EUR/Monat oder eine niedrigere Stufe vergeben wird. Diese Fehler führen regelmäßig zur Untereinstufung:
Begleitung beim Begutachtungstermin ist rechtlich erlaubt — eine Vertrauensperson, die den Alltag kennt, kann entscheidend dazu beitragen, alle relevanten Pflegeleistungen vollständig anzusprechen.
Die meisten Leistungen richten sich an die pflegebedürftige Person. Bei Pflegestufe 3 kommen aber auch Leistungen für die Angehörigen infrage, die das Alltagsleben der Pflegenden direkt entlasten.
Wenn die Hauptbetreuungsperson krank wird, Urlaub braucht oder aus anderem Grund ausfällt, kann eine professionelle Vertretung gefördert werden. Der jährliche Zuschuss für Ersatzpflege beträgt bei Pflegestufe 3 maximal 1.200 EUR, bei höheren Stufen bis zu 2.200 EUR. Voraussetzung ist mindestens ein Jahr Betreuung durch dieselbe Person sowie Pflegegeld Stufe 3 oder höher. Der Antrag wird beim Sozialministeriumservice gestellt.
Wer einen Angehörigen mit Pflegestufe 3 überwiegend zu Hause betreut, kann sich kostenlos in der Pensionsversicherung weiterversichern oder selbstversichern — die Beiträge trägt der Bund. Die Weiterversicherung ist auch neben einer Teilzeitbeschäftigung möglich; die Selbstversicherung nach §18a ASVG setzt hingegen voraus, dass keine oder nur geringfügige Erwerbseinkünfte vorliegen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können für die Pflege eines Angehörigen mit Pflegestufe 3 eine Pflegekarenz von 1 bis 3 Monaten vereinbaren. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf Pflegekarenzgeld in Höhe von 55 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, mindestens 551,10 EUR monatlich (entspricht der Geringfügigkeitsgrenze 2026). Kündigungsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Antragstellung beim Sozialministeriumservice.
Wer einen Angehörigen mit Pflegestufe 4 oder höher zu Hause pflegt und dabei unter der Einkommensgrenze von 1.710,90 EUR netto monatlich liegt, erhält 134,30 EUR monatlich (2026). Hinweis: Dieser Bonus gilt erst ab Stufe 4 — relevant für Leser, deren Angehörige eine Höherstufung erwägen.
Das Pflegegeld ist steuerfrei — aber die eigenen Ausgaben für Pflege können als außergewöhnliche Belastung nach §34 EStG (Einkommensteuergesetz) steuerlich geltend gemacht werden. Das betrifft Familien mit Pflegestufe 3 besonders, weil hier oft erstmals erhebliche Eigenanteile für 24h-Betreuung anfallen.
Kostenlose Erstauskunft: Arbeiterkammer oder zuständiges Finanzamt. Bei größeren Beträgen empfiehlt sich ein Steuerberater.
Was Familien bei Pflegestufe 3 am häufigsten überrascht: Mit der richtigen Kombination aus Pflegegeld, Förderung und 24h-Betreuung ist zuhause bleiben oft realistischer als gedacht.
vitabene zeigt Ihnen konkret, welche Leistungen in Ihrer Situation greifen — und was der tatsächliche Eigenanteil ist.
Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!
Ab 1. Jänner 2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegestufe 3 monatlich 592,60 EUR. Es ist steuerfrei und wird an die pflegebedürftige Person ausbezahlt.
Ja. Die Förderung wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie muss beim Sozialministeriumservice mit den nötigen Nachweisen separat beantragt werden. vitabene unterstützt Familien dabei auf Wunsch gerne.
Pflegegeld ist eine allgemeine Geldleistung für den Pflegebedarf. Die 24h-Betreuungsförderung ist ein zusätzlicher, zweckgebundener Zuschuss speziell für professionelle Betreuung zuhause. Beide Leistungen können kombiniert werden.
Ja. Bei nachgewiesener Demenz wird ein Erschwerniszuschlag berücksichtigt. Dadurch kann sich der berechnete Pflegebedarf erhöhen und eine höhere Einstufung wahrscheinlicher werden.
Gegen den Bescheid des Versicherungsträgers kann Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden — nicht Widerspruch im verwaltungsrechtlichen Sinn, sondern eine Klage. Diese Klage muss innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheids eingebracht werden. Wer die Einstufung anfechten möchte, sollte sich rasch nach Erhalt des Bescheids an die Arbeiterkammer, den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) oder einen Rechtsanwalt wenden, um die geltende Klagefrist nicht zu versäumen. Neue Befunde oder ein aktualisiertes Pflegeprotokoll können die Erfolgschancen erhöhen.
Selbständige Betreuungskräfte arbeiten auf Werkvertragsbasis — sie sind eigene Unternehmerinnen oder Unternehmer, meist aus Osteuropa, die über Vermittlungsagenturen kommen. Unselbständige Betreuungskräfte sind direkt beim Haushalt oder einem Träger angestellt — hier trägt der Haushalt oder der Träger die Arbeitgeberverantwortung. Die 24-Stunden-Betreuungsförderung beträgt bei einer selbständigen Betreuungskraft 400 EUR monatlich, bei einer unselbständigen 800 EUR. Im Wechselmodell mit zwei selbständigen Kräften werden 800 EUR gefördert, bei zwei unselbständigen bis zu 1.600 EUR. Die meisten Familien in Österreich nutzen das Modell mit zwei selbständigen Betreuungskräften im Wechsel — das ergibt 800 EUR Förderung pro Monat.
Ein Pflegeprotokoll dokumentiert für jeden Tag, welche Tätigkeiten wie lange von wem durchgeführt wurden. Das Gutachten basiert auf Minutenwerten pro Alltagsaktivität — wer nicht dokumentiert, unterschätzt sich systematisch. Besonders wichtig: kleine, wiederkehrende Hilfen wie Anziehen, Toilettengang, Medikamentengabe und Sturzüberwachung nachts. Notieren Sie jeweils Tätigkeit, Dauer in Minuten, Häufigkeit pro Tag und ob Hilfe vollständig übernommen oder nur begleitet wurde. Mindestens sieben aufeinanderfolgende Tage empfehlen sich. Das Protokoll kann beim Begutachtungstermin vorgelegt werden und gibt dem Gutachter ein realistischeres Bild als eine mündliche Schilderung unter Druck.
Ja — Pflegestufe 3 ist gerade der Punkt, ab dem professionelle Betreuung zuhause mit staatlicher Förderung erstmals richtig möglich wird. Mit einer 24h-Betreuungskraft und der kombinierten Förderung (Pflegegeld 592,60 EUR + 24h-Förderung bis 800 EUR/Monat) liegt der Eigenanteil in vielen Fällen deutlich unter den Kosten eines privaten Pflegeheims. Ob das im konkreten Fall umsetzbar ist, hängt von Wohnsituation, Pflegebedarf und familiären Ressourcen ab — eine kostenlose Einschätzung bietet vitabene an.
Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei. Der Eigenanteil an Pflegekosten — also Ausgaben für 24h-Betreuung, mobile Dienste oder Pflegehilfsmittel nach Abzug von Pflegegeld und Förderungen — kann jedoch als außergewöhnliche Belastung nach §34 EStG steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Kosten den einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigen. Kostenlose Beratung: Arbeiterkammer oder Finanzamt.
Nein. Das Pflegegeld gilt nach §3 BPGG (Bundespflegegeldgesetz) ab dem ersten des Monats nach der Antragstellung — nicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflegebedarf entstanden ist. Jede Verzögerung beim Antrag bedeutet deshalb konkreten finanziellen Verlust. Empfehlung: den Antrag stellen, sobald ein dauerhafter Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat absehbar ist — auch wenn die genaue Stufe noch nicht feststeht.
Redaktion vitabene
Dieser Artikel wurde von der vitabene-Redaktion erstellt und nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG), Stand 1. Jänner 2026, geprüft. vitabene begleitet Familien in Österreich bei der Beantragung von Pflegegeld, 24-Stunden-Betreuung und Förderungen — von der ersten Einschätzung bis zur genehmigten Leistung.
Quellen & Rechtliche Grundlagen (Stand: April 2026)
Sozialministerium — Pflegegeld: Beträge und Anspruch · Sozialministeriumservice — 24-Stunden-Betreuung: Förderbeträge und Voraussetzungen · Sozialministerium — Betreuende und pflegende Angehörige · Sozialministerium — Pflegekarenz und Pflegeteilzeit · RIS — Bundespflegegeldgesetz (BPGG), aktuelle Fassung · oesterreich.gv.at — Pflegebedürftigkeit: Antrag und Verfahren