Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Redaktion vitabene · Geprüft nach BPGG (Bundespflegegeldgesetz), Stand 1. Jänner 2026
Pflegestufe 4 steht für einen deutlich intensiveren Pflegebedarf und ist für viele Familien der Punkt, an dem 24h-Betreuung zur realistischen Alternative zum Pflegeheim wird. Mit 888,50 EUR Pflegegeld, zusätzlichen Förderungen und einem klaren Blick auf den Eigenanteil lässt sich besser entscheiden, welches Modell fachlich und finanziell trägt.
Pflegestufe 4 auf einen Blick
Zwei verbreitete Irrtümer zu Pflegestufe 4
Pflegestufe 4 wird zuerkannt, wenn der monatliche Pflegebedarf mehr als 160 Stunden beträgt. In der Praxis entsteht dieser Bedarf meist nicht durch eine einzelne Tätigkeit, sondern durch die Summe aus Mobilitätseinschränkung, Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Kontinenz und oft zusätzlicher nächtlicher Unterstützung.
Gegenüber Pflegestufe 3 ist der Aufwand deutlich höher. Die Differenz zeigt sich oft darin, dass eine Einzelperson die Versorgung alleine kaum noch verlässlich stemmen kann. Gegenüber Pflegestufe 5 fehlt noch das zusätzliche Sonderkriterium, das über die reine Stundenzahl hinaus erforderlich ist.
Vergleich der Stufen
| Stufe | Pflegebedarf | Betrag |
|---|---|---|
| Stufe 3 | mehr als 120 Stunden | 592,60 EUR |
| Stufe 4 | mehr als 160 Stunden | 888,50 EUR |
| Stufe 5 | über 180 Stunden plus Sonderkriterium | 1.206,90 EUR |
| Stufe 6 | über 180 Stunden, zeitlich nicht koordinierbare Rund-um-die-Uhr-Betreuung oder dauernde Anwesenheit wegen Eigen-/Fremdgefährdung | 1.685,40 EUR |
| Stufe 7 | über 180 Stunden, keine zielgerichteten Bewegungen aller vier Gliedmaßen möglich | 2.214,80 EUR |
Demenz und Pflegestufe 4: +45 Stunden Zuschlag
Bei gesicherter Demenz oder schwerer psychischer Behinderung wird dem festgestellten Pflegebedarf ein Erschwerniszuschlag von 45 Stunden pro Monat hinzugerechnet. Wer im Gutachten bei 120 Stunden liegt und eine Demenz-Diagnose hat, kommt damit auf 165 Stunden — das entspricht Pflegestufe 4. Das ist für die Einstufung entscheidend und sollte bei der Begutachtung aktiv angesprochen und durch aktuelle Befunde belegt werden.
Neben dem höheren Pflegegeld bleiben auch bei Pflegestufe 4 zusätzliche Förderungen entscheidend. Dazu zählen die 24h-Betreuungsförderung, Ersatzpflege bei Ausfall der Hauptbetreuungsperson, Zuschüsse für Wohnraumanpassung und je nach Bundesland weitere Unterstützungen.
Bundesweit beginnt die 24h-Betreuungsförderung grundsätzlich ab Pflegestufe 3. In Niederösterreich gibt es bei nachgewiesener Demenz zusätzlich ein Landesmodell, das eine Förderung bereits ab Pflegestufe 1 oder 2 ermöglicht.
Wichtige Zusatzleistungen
Bei Pflegestufe 4 übernimmt die Krankenkasse Pflegehilfsmittel bis zu einer bestimmten Höhe: Inkontinenzprodukte, Verbandsmaterialien, Pflegebett, Rollstuhl oder Gehhilfen können zur Gänze oder teilweise rückerstattet werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und ein Antrag bei der zuständigen Sozialversicherung.
Wichtig: Gesonderte Feststellung der Notwendigkeit
Wer mit Pflegestufe 4 die 24-Stunden-Betreuungsförderung beantragen möchte, muss einen zusätzlichen Schritt einplanen: Das Sozialministeriumservice prüft im Förderverfahren zusätzlich, ob die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung vorliegt. Das ergibt sich nicht automatisch aus dem Pflegegeld-Bescheid.
Grundlage für diese Prüfung ist in der Regel das zuletzt erstellte Pflegegeldgutachten. Die gesonderte Feststellung erfolgt durch die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice. vitabene begleitet Familien auf Wunsch bei diesem Schritt und unterstützt bei Antrag und Nachweisen.
Erste Anlaufstelle: Sozialministeriumservice, Telefon 05 99 88 (bundesweit)
Angehörigenbonus 2026 — nur ab Pflegestufe 4
Wer einen nahen Angehörigen mit Pflegestufe 4 oder höher seit mindestens einem Jahr überwiegend zuhause pflegt, hat Anspruch auf den Angehörigenbonus. Er beträgt ab 1. Jänner 2026 monatlich 134,30 EUR — steuerfrei, unpfändbar und nicht auf Ausgleichszulage oder Mindestsicherung angerechnet.
Wichtig: Wer wegen der Pflege selbst- oder weiterversichert ist, erhält den Angehörigenbonus bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch. In anderen Fällen ist ein Antrag beim Pensionsversicherungsträger nötig, der das Pflegegeld auszahlt.
Auch hier gilt: Förderungen müssen meist aktiv beantragt werden. Wer Pflegestufe 4 erreicht, sollte nicht nur den Bescheid abwarten, sondern das ganze Unterstützungsmodell durchdenken.
Für viele Familien entscheidet sich die Frage nach 24h-Betreuung am tatsächlichen Netto-Eigenanteil. Gerade hier zeigt sich, dass professionelle Betreuung zuhause im Vergleich zum Pflegeheim oft realistischer ist als zunächst angenommen.
Beispielrechnung 2026
Basis: Rotationsmodell mit zwei selbständigen Betreuungskräften im 2-Wochen-Wechsel (All-in: Honorar, SVS-Beitrag, Fahrtkosten, Agenturgebühr)
Das ist ein Richtwert. Regionale Förderungen, Einkommen, Vermögen und das genaue Betreuungsmodell können die tatsächlichen Kosten verändern. Eine persönliche Kalkulation ist über vitabene.at/kosten/ möglich.
Im Vergleich zu einem Pflegeheim bleibt die Betreuung zuhause bei Pflegestufe 4 für viele Familien fachlich sinnvoll und finanziell besser steuerbar, solange die Versorgung in der häuslichen Umgebung noch verantwortbar organisiert werden kann.
| Kostenposition | 24h-Betreuung zuhause | Stationäre Pflege (Heim) |
|---|---|---|
| Gesamtkosten / Monat | ca. 3.050 EUR | ca. 4.000–6.000 EUR |
| Pflegegeld Stufe 4 (2026) | − 888,50 EUR | − 888,50 EUR |
| 24h-Förderung (max.) | − bis 800 EUR | — |
| Eigenanteil Familie | ca. 1.362 EUR | ca. 3.100–5.100 EUR |
Richtwerte 2026. Individuelle Kosten hängen von Pflegebedarf, Bundesland und Fördernutzung ab. Pflegeheimkosten inkl. Pensionistenanteil.
Die Einstufung läuft über Antrag, Begutachtung und Bescheid. Entscheidend ist, den tatsächlichen Alltag realistisch sichtbar zu machen und nicht nur gute Tage zu zeigen.
Die Zuständigkeit richtet sich danach, wer die Pension oder Rente auszahlt:
Der Antrag kann formlos gestellt werden — empfohlen wird, ärztliche Befunde und Arztbriefe gleich beizulegen. Das Formular ist auf oesterreich.gv.at verfügbar.
Tipp für die Praxis
Gerade bei Pflegestufe 4 werden kleine Handgriffe im Alltag schnell als selbstverständlich übersehen. Ein sorgfältiges Pflegeprotokoll hilft, den tatsächlichen Aufwand sichtbar zu machen und eine Unterbewertung zu vermeiden.
Zu niedrig eingestuft? Klage ist möglich — und lohnt sich oft
Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht klagen. Die Frist beträgt drei Monate ab Zustellung des Bescheides — diese Frist ist nicht verlängerbar. Wichtig: Die Klage kann formlos eingereicht werden, ein Anwalt ist in erster Instanz nicht vorgeschrieben.
Viele Familien verlassen die Begutachtung mit einer zu niedrigen Einstufung — oft wegen vermeidbarer Fehler:
Pflegestufe 4 bedeutet häufig: Hilfe beim Aufstehen, bei der Körperpflege, bei Mahlzeiten, Transfers, Orientierung oder Nachtbetreuung. Wenn Angehörige körperlich an Grenzen kommen oder selbst gesundheitlich belastet sind, wird 24h-Betreuung oft zur stabileren Lösung.
Warnsignale: Wann die Grenze des Improvisierbaren erreicht ist
Die eigentliche Frage lautet dann nicht mehr, ob Familie helfen will, sondern welches Modell diese Hilfe dauerhaft absichert. Gute Betreuung schützt nicht nur die pflegebedürftige Person, sondern auch die Angehörigen vor Überlastung und Beziehungsverschleiß.
Alle Beträge und rechtlichen Angaben beziehen sich auf den Stand 2026 in Österreich. Individuelle Situationen können abweichen.
Das Pflegegeld ist steuerfrei — aber die eigenen Ausgaben für Pflege können als außergewöhnliche Belastung nach §34 EStG (Einkommensteuergesetz) steuerlich geltend gemacht werden. Bei Pflegestufe 4 sind die Eigenanteile oft erheblich, was diese Option besonders relevant macht.
Kostenlose Erstauskunft: Arbeiterkammer oder zuständiges Finanzamt. Bei größeren Beträgen empfiehlt sich ein Steuerberater.
Was Familien bei Pflegestufe 4 am häufigsten überrascht: Zuhause bleiben ist mit der richtigen Kombination aus Pflegegeld, Förderung und 24h-Betreuung oft realistischer — und günstiger — als ein Pflegeheim.
vitabene zeigt Ihnen konkret, welche Leistungen in Ihrer Situation greifen — und was der tatsächliche Eigenanteil ist.
Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!
Ab 1. Jänner 2026 beträgt das Pflegegeld bei Pflegestufe 4 monatlich 888,50 EUR. Es ist steuerfrei und wird unabhängig vom Einkommen ausbezahlt.
Je nach Modell und Förderung kann der Eigenanteil trotz Pflegegeld und Zuschüssen deutlich sinken. Ein typisches Rechenbeispiel liegt bei ungefähr 1.362 EUR pro Monat, individuelle Werte können jedoch abweichen.
Ja. Pflegegeld und 24h-Betreuungsförderung sind zwei unterschiedliche Leistungen und können parallel genutzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Pflegestufe 5 erfordert einen Pflegebedarf von über 180 Stunden pro Monat plus ein Sonderkriterium — zum Beispiel außergewöhnlicher Betreuungsaufwand durch besondere Verhaltensweisen (z.B. schwere Demenz mit Weglauftendenz oder Fremdgefährdung). Pflegestufe 6 kommt in Betracht, wenn zusätzlich eine zeitlich nicht koordinierbare Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig ist. Ein Überprüfungsantrag lohnt sich immer dann, wenn sich der Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hat — insbesondere bei fortgeschrittener Demenz, Schlaganfall-Folgen oder dauerhafter Immobilität.
Das Pflegegeld ruht ab dem zweiten Tag eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts, wenn die Kosten großteils von einem Sozialversicherungsträger übernommen werden. Für kurze Aufenthalte bis zu einem Monat bleibt der Anspruch ab dem Tag der Entlassung wieder vollständig bestehen. Bei einem Antrag kann das Pflegegeld unter bestimmten Voraussetzungen auch während des stationären Aufenthalts weiter ausbezahlt werden — etwa wenn nachweisbar eigene Pflegekosten weiter anfallen. Zuständig ist der jeweilige Versicherungsträger.
Bei gesicherter Demenz oder schwerer psychischer Behinderung wird dem festgestellten Pflegebedarf ein Erschwerniszuschlag von 45 Stunden pro Monat hinzugerechnet. Wer im Gutachten ohne Zuschlag bei 120 Stunden liegt, erreicht mit Demenz 165 Stunden — das entspricht Pflegestufe 4. Der Zuschlag muss nicht gesondert beantragt werden, aber die Diagnose sollte durch aktuelle ärztliche Befunde belegt und beim Begutachtungstermin aktiv angesprochen werden. Bei Demenz sind auch Verhaltensänderungen wie nächtliche Unruhe, Weglauftendenzen und Desorientierung konkret zu benennen.
Das Pflegegeld wird ab dem ersten des Monats nach der Antragstellung ausbezahlt — nicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflegebedarf entstanden ist. Wer den Antrag im Mai stellt, erhält das Pflegegeld ab 1. Juni. Das bedeutet: Je früher der Antrag gestellt wird, desto früher läuft die Leistung. Ein früher Antrag kann also auch sinnvoll sein, wenn die Einstufung noch unklar ist — die Begutachtung findet danach statt.
Das Pflegegeld wird auch im Pflegeheim weiter ausbezahlt und dient dort als Beitrag zu den Heimkosten. Wer die Kosten selbst trägt, kann das Pflegegeld grundsätzlich frei einsetzen. Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist, muss in der Regel das gesamte Einkommen inklusive Pflegegeld zur Finanzierung des Heimplatzes einsetzen — ein gesetzlich geschützter Mindestbetrag (sogenanntes Taschengeld) verbleibt beim Bewohner; die genaue Höhe ist Ländersache und liegt meist zwischen 10 und 20 Prozent der Pension. Für Familien, die über einen Pflegeheim-Wechsel nachdenken, kann eine 24h-Betreuung zuhause finanziell und organisatorisch die günstigere Alternative bleiben.
Ja — und das ist bei Pflegestufe 4 in vielen Fällen nicht nur organisatorisch möglich, sondern auch finanziell sinnvoll. Mit Pflegegeld (888,50 EUR), 24h-Betreuungsförderung (bis 800 EUR) und gegebenenfalls dem Angehörigenbonus (134,30 EUR) liegt der Eigenanteil für professionelle 24h-Betreuung zuhause typischerweise unter den Kosten eines privaten Pflegeheims. Ob das im konkreten Fall umsetzbar ist, hängt von Wohnsituation, Pflegebedarf und persönlichen Ressourcen ab — eine kostenlose Einschätzung bietet vitabene an.
Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei. Der Eigenanteil an Pflegekosten — also Ausgaben für 24h-Betreuung, mobile Dienste oder Pflegehilfsmittel nach Abzug von Pflegegeld und Förderungen — kann als außergewöhnliche Belastung nach §34 EStG steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Kosten den einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigen. Bei Pflegestufe 4 sind die Eigenanteile oft hoch genug, damit sich diese Option lohnt. Kostenlose Beratung: Arbeiterkammer oder Finanzamt.
Nein. Das Pflegegeld gilt nach §3 BPGG (Bundespflegegeldgesetz) ab dem ersten des Monats nach der Antragstellung — nicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt des eingetretenen Pflegebedarfs. Wer den Antrag im April stellt, erhält das Pflegegeld ab 1. Mai. Jeder Monat Verzögerung bedeutet konkreten finanziellen Verlust — der Antrag sollte deshalb so früh wie möglich gestellt werden, auch wenn die genaue Einstufung noch offen ist.
Redaktion vitabene
Dieser Artikel wurde von der vitabene-Redaktion erstellt und nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG), Stand 1. Jänner 2026, geprüft. vitabene begleitet Familien in Österreich bei der Beantragung von Pflegegeld, 24-Stunden-Betreuung und Förderungen — von der ersten Einschätzung bis zur genehmigten Leistung.
Quellen & Rechtliche Grundlagen (Stand: April 2026)
Sozialministeriumservice — 24-Stunden-Betreuung · RIS — Bundespflegegeldgesetz (BPGG) · oesterreich.gv.at — Pflegegeld 2026 · oesterreich.gv.at — Förderung 24-Stunden-Betreuung · oesterreich.gv.at — Verfahren vor den Gerichten · pv.at (PVA) — Angehörigenbonus 2026