Wer einen Angehörigen pflegt, kennt die Belastung — finanziell, körperlich und emotional. In Niederösterreich erhalten pflegebedürftige Menschen jedes Jahr €1.000 Unterstützung vom Land: den sogenannten Pflegetausender (offiziell: NÖ Pflege- und Betreuungsscheck). Die Förderung gibt es seit 2023 und kann auch 2026 wieder beantragt werden — online auf noe.gv.at oder telefonisch über die NÖ Pflegehotline.
Der Pflegetausender ist eine jährliche Förderung des Landes Niederösterreich in der Höhe von €1.000 pro pflegebedürftiger Person. Offiziell heißt er „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ — im Volksmund haben sich die Bezeichnungen „Pflegetausender“ oder „Pflegescheck NÖ“ durchgesetzt.
Das Motto dahinter lautet „daheim vor stationär“. Die Landesregierung will pflegebedürftige Menschen dabei unterstützen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Das Geld kann frei verwendet werden — viele ältere Menschen setzen es für mobile Pflegedienste ein, jüngere Betroffene häufig für Therapien.
Zahlen und Fakten auf einen Blick
Berechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, mindestens Pflegestufe 3 beim Pflegegeld beziehen und zum berechtigten Personenkreis gehören (österreichische Staatsbürger und gleichgestellte Personen).
Auch mit Pflegestufe 1 oder 2 gibt es den Pflegetausender — in zwei Fällen: bei einer ärztlich bestätigten Demenzerkrankung (Pflegestufe 1 oder 2 mit demenziellem Attest) sowie bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ab Pflegestufe 1.
Von der Förderung ausgenommen sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer von der Sozialhilfe finanzierten Einrichtung leben — zum Beispiel in einem Pflegeheim oder einer Wohneinrichtung der Behindertenhilfe.
Neben österreichischen Staatsbürgern sind folgende Personen anspruchsberechtigt:
Nicht berechtigt sind unter anderem Inhaber einer Rot-Weiß-Rot-Karte, subsidiär Schutzberechtigte und Asylwerber.
Dem Antrag geht eine verpflichtende Beratung voraus. Diese kann online (als Online-Ratgeber auf noe.gv.at) oder telefonisch absolviert werden.
Antrag in drei Schritten
Falls eine Online-Antragstellung nicht möglich ist, kann der Pflegetausender telefonisch über die NÖ Pflegehotline beantragt werden: 02742 / 9005 – 9095 (Montag – Freitag, 8:00 – 16:00 Uhr). In vielen NÖ-Gemeinden ist auch eine persönliche Antragstellung direkt am Gemeindeamt möglich.
Das Pflegegeld ist eine bundesweite Leistung und unabhängig vom Pflegetausender. Es wird in sieben Stufen ausbezahlt, abhängig vom monatlichen Pflegebedarf:
Pflegegeldstufen in Österreich · Stand 1. Jänner 2026
| Pflegestufe | Pflegebedarf (Stunden/Monat) | Betrag ab 1.1.2026 |
|---|---|---|
| Stufe 1 | mehr als 65 Stunden | €206,20 |
| Stufe 2 | mehr als 95 Stunden | €380,30 |
| Stufe 3 | mehr als 120 Stunden | €592,60 |
| Stufe 4 | mehr als 160 Stunden | €888,50 |
| Stufe 5 | mehr als 180 Stunden (außergewöhnlicher Pflegeaufwand) | €1.206,90 |
| Stufe 6 | mehr als 180 Stunden (dauernde Anwesenheit Tag und Nacht) | €1.685,40 |
| Stufe 7 | mehr als 180 Stunden (keine zielgerichteten Bewegungen möglich) | €2.214,80 |
Pflegegeld und Pflegetausender sind zwei verschiedene Leistungen. Das Pflegegeld 2026 kommt vom Bund, der Pflegetausender vom Land Niederösterreich — beides kann gleichzeitig bezogen werden.
Für Familien in Niederösterreich, die eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, gibt es neben dem Pflegetausender noch weitere Förderungen vom Bund und vom Land — insbesondere die Förderung für 24 Stunden Betreuung des Sozialministeriumservice.
Förderung der 24-Stunden-Betreuung (Bund) · Stand 2026
Zwischen €400 und €1.600 pro Monat, abhängig vom Betreuungsmodell. Voraussetzung: mindestens Pflegestufe 3, Nettoeinkommen unter €2.500/Monat. Pflegegeld, Sonderzahlungen und Familienbeihilfe zählen nicht zum Einkommen.
Bundesförderung nach Betreuungsmodell · Quelle: oesterreich.gv.at
| Betreuungsmodell | Förderung/Monat |
|---|---|
| 1 selbständige Betreuungskraft | €400 |
| 1 selbständige BK (28 Tage am Stück) | €800 |
| 1 angestellte Betreuungskraft | €800 |
| 2 selbständige Betreuungskräfte | €800 |
| 2 angestellte Betreuungskräfte | €1.600 |
NÖ-Sonderregelung: 24h-Förderung bereits ab Pflegestufe 1 bei Demenz
Die Bundesförderung für 24-Stunden-Betreuung ist grundsätzlich erst ab Pflegestufe 3 zugänglich. Niederösterreich hat eine wichtige Ausnahme geschaffen: Personen mit Pflegestufe 1 oder 2 und ärztlich bestätigter Demenz können den Zuschuss in NÖ bereits ab Pflegestufe 1 beantragen. Es handelt sich dabei nicht um eine zusätzliche Förderung — sie ermöglicht denselben Zuschuss für eine Personengruppe, die ihn auf Bundesebene noch nicht erhalten würde.
Angehörigenbonus (Bund)
Pflegende Angehörige, die eine Person ab Pflegestufe 4 überwiegend zu Hause betreuen, erhalten zusätzlich €134,30 pro Monat (2026, steuerfrei). Voraussetzung: Nettoeinkommen unter €1.710,90/Monat. Antrag bei der Pensionsversicherung.
Eine pflegebedürftige Person mit Pflegestufe 4 und zwei selbständigen Betreuungskräften im Wechsel erhält:
Die Kosten der 24h-Betreuung starten bei 94 EUR pro Tag — inklusive aller Leistungen. Wie stark Förderungen von Bund und Land den Eigenanteil senken, zeigt der Pflegeförderung in Niederösterreich berechnen.
Wenn die Person, die einen Angehörigen hauptsächlich pflegt, selbst krank wird oder kurzzeitig verhindert ist, springt das Land Niederösterreich mit der Ersatzpflege ein. Das Land übernimmt dabei einen Teil der Kosten für eine professionelle Ersatzbetreuung.
Die Förderung beträgt €42 bis €78 pro Tag, abhängig von der Pflegestufe. Voraussetzung ist mindestens Pflegestufe 4 — oder Pflegestufe 1 bei ärztlich bestätigter Demenz.
Die Ersatzpflege ist vollständig kombinierbar mit dem Pflegetausender: Beide Förderungen können im selben Kalenderjahr bezogen werden, sie werden nicht gegeneinander aufgerechnet.
Antrag und Beratung: NÖ Pflegehotline 02742 / 9005 – 9095 (Montag – Freitag, 8:00 – 16:00 Uhr).
Wer eine pflegebedürftige Person ab Pflegestufe 3 überwiegend selbst zu Hause betreut, kann einmal pro Jahr den NÖ Urlaubszuschuss beantragen. Das Land Niederösterreich erstattet dabei:
Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person die Hauptpflegeperson ist und die Pflege während des Urlaubs durch eine andere Person übernommen wird — zum Beispiel durch einen mobilen Dienst oder im Rahmen der Ersatzpflege.
Antrag über die NÖ Pflegehotline: 02742 / 9005 – 9095.
Ja — der Pflegetausender ist vollständig kombinierbar mit der 24-Stunden-Betreuung. Er wird unabhängig von der gewählten Betreuungsform gewährt und kann frei eingesetzt werden — also auch zur Mitfinanzierung der Betreuungskosten. Der Pflegetausender wird auf keine der anderen Förderleistungen angerechnet.
Kombinationsübersicht nach Pflegestufe
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Februar 2026. Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine individuelle Beratung. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt das Land Niederösterreich.
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Ja. Laut NÖ-Richtlinie ist der Antrag jährlich zu stellen und jeweils nur bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres möglich.
Ja. Die Richtlinie verlangt, dass die im Zuge der Antragstellung bereitgestellte Beratung zum Thema „Pflege und Betreuung“ in Anspruch genommen wird. Online erfolgt das über die vorgeschaltete Anwendung, in Ausnahmefällen telefonisch über die NÖ Pflegehotline.
Das gilt in Niederösterreich für zwei Gruppen: Personen mit ärztlich bestätigter Demenz sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für alle anderen bleibt Pflegestufe 3 die Grundvoraussetzung.
Nicht förderbar sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer von der Sozialhilfe finanzierten Einrichtung leben, etwa in einem Pflegeheim oder einer Wohneinrichtung der Behindertenhilfe.
Laut NÖ-Richtlinie nein: Die Förderung wird nicht auf andere Leistungen der NÖ Sozialhilfe, das NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz oder den NÖ Heizkostenzuschuss angerechnet. Gerade deshalb ist sie für viele Familien ein sinnvoller Zusatzbaustein neben Pflegegeld und 24-Stunden-Betreuung.
Ja. Beide Förderungen können im selben Kalenderjahr bezogen werden — der Pflegetausender als einmalige Jahreszahlung von €1.000 für die pflegebedürftige Person, die Ersatzpflege (€42–78/Tag) als Kostenersatz für eine Vertretungspflege wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Die beiden Leistungen werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Antrag für beide: NÖ Pflegehotline 02742 / 9005 – 9095.
Das Land Niederösterreich gibt keinen fixen Auszahlungstermin bekannt — die Bearbeitung erfolgt nach Eingang des Antrags. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das im Antrag angegebene Konto. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, nicht das Datum der Entscheidung. Anträge können ab 1. Jänner bis 31. Dezember 2026 gestellt werden — wer früher beantragt, erhält in der Regel früher eine Entscheidung.
Quellen & Rechtliche Grundlagen (Stand: April 2026)
Land NÖ — NÖ Pflege- und Betreuungsscheck (Programmseite) · Land NÖ — Pressemeldung Pflegetausender 2026 · Land NÖ — Ersatzpflege · Land NÖ — Urlaubsaktion für pflegende Angehörige · Transparenzportal Austria — NÖ Pflege- und Betreuungsscheck · AK Niederösterreich — Angehörigenbonus
Die Höhe beträgt €1.000 pro pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr. Der Betrag ist seit der Einführung 2023 unverändert.
Ab Pflegestufe 3. Bei einer ärztlich bestätigten Demenz ist der Bezug schon ab Pflegestufe 1 möglich. Kinder und Jugendliche unter 18 erhalten ihn ebenfalls ab Pflegestufe 1.
Ja. Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck muss jedes Kalenderjahr neu beantragt werden — für 2026 zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Dezember 2026. Es gibt keine automatische Verlängerung.
Ja. Der Pflegetausender wird nicht auf den Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung angerechnet — Sie können beides gleichzeitig beziehen.
Wichtig: Bundesförderung (Bund, ab Pflegestufe 3) und NÖ-Sonderregelung (bei Demenz ab Pflegestufe 1 in NÖ) sind keine kumulierbaren Leistungen — je nach Pflegestufe greift die eine oder die andere. Der Pflegetausender kommt in jedem Fall dazu.
Personen in sozialhilfefinanzierten Einrichtungen (z.B. Pflegeheim) sind ausgeschlossen. Der Pflege- und Betreuungsscheck ist ausschließlich für die Betreuung zu Hause gedacht.
Ja. Kinder und Jugendliche mit Pflegegeld ab Stufe 1, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, sind bezugsberechtigt. Der Antrag kann durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Es zählt das Datum der Antragstellung — nicht wann die Entscheidung fällt. Selbst wenn die Bearbeitung über das Kalenderjahr hinausgeht, hat das keine Auswirkung auf den Anspruch. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung.
Nein. Er wird nicht auf andere Leistungen der NÖ Sozialhilfe angerechnet — weder auf sozialmedizinische Dienste, noch auf Leistungen der Behindertenhilfe, noch auf den NÖ Heizkostenzuschuss.
Nein. Es zählt ausschließlich das Datum der Antragstellung im laufenden Kalenderjahr. Eine rückwirkende Beantragung für vergangene Jahre ist nicht möglich. Stellen Sie den Antrag für 2026 daher rechtzeitig — spätestens bis 31. Dezember 2026.
Prüfen Sie zuerst, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind: Pflegestufe, Hauptwohnsitz in NÖ, berechtigter Personenkreis. Bei Unklarheiten hilft die NÖ Pflegehotline ( 02742 / 9005 – 9095 ) weiter. In vielen Fällen lässt sich ein fehlender Nachweis nachreichen.