Pflegetausender in Niederösterreich — NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2026

Wer einen Angehörigen pflegt, kennt die Belastung — finanziell, körperlich und emotional. In Niederösterreich erhalten pflegebedürftige Menschen jedes Jahr €1.000 Unterstützung vom Land: den sogenannten Pflegetausender (offiziell: NÖ Pflege- und Betreuungsscheck). Die Förderung gibt es seit 2023 und kann auch 2026 wieder beantragt werden — online auf noe.gv.at oder telefonisch über die NÖ Pflegehotline.

€1.000/Jahr Pflegetausender pro Person
27.000+ Anträge allein 2025
ab Stufe 3 Grundvoraussetzung Pflegegeld

Was der Pflegetausender in Niederösterreich genau ist

Der Pflegetausender ist eine jährliche Förderung des Landes Niederösterreich in der Höhe von €1.000 pro pflegebedürftiger Person. Offiziell heißt er „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ — im Volksmund haben sich die Bezeichnungen „Pflegetausender“ oder „Pflegescheck NÖ“ durchgesetzt.

Das Motto dahinter lautet „daheim vor stationär“. Die Landesregierung will pflegebedürftige Menschen dabei unterstützen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Das Geld kann frei verwendet werden — viele ältere Menschen setzen es für mobile Pflegedienste ein, jüngere Betroffene häufig für Therapien.

Zahlen und Fakten auf einen Blick

  • Seit 2023 jährlich beantragbar
  • Über 27.000 Anträge allein im Jahr 2025
  • €1.000 pro Person und Kalenderjahr
  • Wird nicht auf andere NÖ-Sozialleistungen angerechnet
  • Ältere Bezieher setzen die Förderung zu über 50 % für mobile Pflegedienste ein — jüngere Betroffene zu über 50 % für Therapien (Evaluierung Land NÖ)

Wer den Pflegetausender in Niederösterreich bekommt

Welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen

Berechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, mindestens Pflegestufe 3 beim Pflegegeld beziehen und zum berechtigten Personenkreis gehören (österreichische Staatsbürger und gleichgestellte Personen).

Welche Sonderregeln für Demenz und Kinder gelten

Auch mit Pflegestufe 1 oder 2 gibt es den Pflegetausender — in zwei Fällen: bei einer ärztlich bestätigten Demenzerkrankung (Pflegestufe 1 oder 2 mit demenziellem Attest) sowie bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ab Pflegestufe 1.

Wer vom Pflegetausender ausgeschlossen ist

Von der Förderung ausgenommen sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer von der Sozialhilfe finanzierten Einrichtung leben — zum Beispiel in einem Pflegeheim oder einer Wohneinrichtung der Behindertenhilfe.

Welche Angehörigen und Pflegearrangements anerkannt werden

Neben österreichischen Staatsbürgern sind folgende Personen anspruchsberechtigt:

  • Personen mit Aufenthaltstitel Daueraufenthalt-EU
  • Personen mit Aufenthaltstitel Familienangehöriger (nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt)
  • Asylberechtigte
  • EWR-Staatsangehörige und Schweizer mit Arbeitnehmer- oder Selbständigenstatus

Nicht berechtigt sind unter anderem Inhaber einer Rot-Weiß-Rot-Karte, subsidiär Schutzberechtigte und Asylwerber.

Pflegetausender beantragen — Schritt für Schritt

Wie der Antrag über den Pflegescheck läuft

Dem Antrag geht eine verpflichtende Beratung voraus. Diese kann online (als Online-Ratgeber auf noe.gv.at) oder telefonisch absolviert werden.

Antrag in drei Schritten

  • Schritt 1: noe.gv.at besuchen und auf „Beratung & Antrag“ klicken.
  • Schritt 2: Online-Beratung zum Thema Pflege und Betreuung durchlaufen — dabei werden auch andere Unterstützungsleistungen vorgestellt.
  • Schritt 3: Im Anschluss an die Beratung den Antrag direkt online stellen.

Falls eine Online-Antragstellung nicht möglich ist, kann der Pflegetausender telefonisch über die NÖ Pflegehotline beantragt werden: 02742 / 9005 – 9095 (Montag – Freitag, 8:00 – 16:00 Uhr). In vielen NÖ-Gemeinden ist auch eine persönliche Antragstellung direkt am Gemeindeamt möglich.

Was vor Antrag und Auszahlung wichtig ist

  • Die Förderung für 2026 kann ab 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026 beantragt werden.
  • Es zählt das Datum der Antragstellung — nicht das Datum der Entscheidung.
  • Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das angegebene Bankkonto.
  • Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch — sie wird nach Maßgabe des Budgets gewährt. In der Praxis wurden 2025 über 27.000 Anträge positiv bearbeitet.

Welche Unterlagen für den Antrag nötig sind

  • Gültige Pflegegeldeinstufung (ab Stufe 3, bzw. ab Stufe 1 bei Demenz oder Minderjährigen)
  • Hauptwohnsitzmeldung in Niederösterreich
  • Bankverbindung (IBAN) für die Überweisung
  • Bei Demenz: ärztliches Attest über die Demenzerkrankung
  • Sozialversicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
  • Bei Antragstellung durch Dritte: Vollmacht (Muster auf noe.gv.at verfügbar)

Pflegegeld-Stufen in Österreich — Übersicht

Das Pflegegeld ist eine bundesweite Leistung und unabhängig vom Pflegetausender. Es wird in sieben Stufen ausbezahlt, abhängig vom monatlichen Pflegebedarf:

Pflegegeldstufen in Österreich · Stand 1. Jänner 2026

Pflegestufe Pflegebedarf (Stunden/Monat) Betrag ab 1.1.2026
Stufe 1mehr als 65 Stunden€206,20
Stufe 2mehr als 95 Stunden€380,30
Stufe 3mehr als 120 Stunden€592,60
Stufe 4mehr als 160 Stunden€888,50
Stufe 5mehr als 180 Stunden (außergewöhnlicher Pflegeaufwand)€1.206,90
Stufe 6mehr als 180 Stunden (dauernde Anwesenheit Tag und Nacht)€1.685,40
Stufe 7mehr als 180 Stunden (keine zielgerichteten Bewegungen möglich)€2.214,80

Pflegegeld und Pflegetausender sind zwei verschiedene Leistungen. Das Pflegegeld 2026 kommt vom Bund, der Pflegetausender vom Land Niederösterreich — beides kann gleichzeitig bezogen werden.

Pflegetausender und 24-Stunden-Betreuung — was gibt es zusätzlich?

Für Familien in Niederösterreich, die eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, gibt es neben dem Pflegetausender noch weitere Förderungen vom Bund und vom Land — insbesondere die Förderung für 24 Stunden Betreuung des Sozialministeriumservice.

Förderung der 24-Stunden-Betreuung (Bund) · Stand 2026

Zwischen €400 und €1.600 pro Monat, abhängig vom Betreuungsmodell. Voraussetzung: mindestens Pflegestufe 3, Nettoeinkommen unter €2.500/Monat. Pflegegeld, Sonderzahlungen und Familienbeihilfe zählen nicht zum Einkommen.

Bundesförderung nach Betreuungsmodell · Quelle: oesterreich.gv.at

Betreuungsmodell Förderung/Monat
1 selbständige Betreuungskraft€400
1 selbständige BK (28 Tage am Stück)€800
1 angestellte Betreuungskraft€800
2 selbständige Betreuungskräfte€800
2 angestellte Betreuungskräfte€1.600

NÖ-Sonderregelung: 24h-Förderung bereits ab Pflegestufe 1 bei Demenz

Die Bundesförderung für 24-Stunden-Betreuung ist grundsätzlich erst ab Pflegestufe 3 zugänglich. Niederösterreich hat eine wichtige Ausnahme geschaffen: Personen mit Pflegestufe 1 oder 2 und ärztlich bestätigter Demenz können den Zuschuss in NÖ bereits ab Pflegestufe 1 beantragen. Es handelt sich dabei nicht um eine zusätzliche Förderung — sie ermöglicht denselben Zuschuss für eine Personengruppe, die ihn auf Bundesebene noch nicht erhalten würde.

Angehörigenbonus (Bund)

Pflegende Angehörige, die eine Person ab Pflegestufe 4 überwiegend zu Hause betreuen, erhalten zusätzlich €134,30 pro Monat (2026, steuerfrei). Voraussetzung: Nettoeinkommen unter €1.710,90/Monat. Antrag bei der Pensionsversicherung.

Rechenbeispiel für eine NÖ-Familie

Eine pflegebedürftige Person mit Pflegestufe 4 und zwei selbständigen Betreuungskräften im Wechsel erhält:

  • Pflegegeld Stufe 4: €888,50/Monat
  • Bundesförderung 24h-Betreuung (2 selbständige BK): €800/Monat
  • Angehörigenbonus (falls Angehöriger selbst überwiegend pflegt): €134,30/Monat
  • Pflegetausender: €1.000/Jahr (ca. €83/Monat)

Die Kosten der 24h-Betreuung starten bei 94 EUR pro Tag — inklusive aller Leistungen. Wie stark Förderungen von Bund und Land den Eigenanteil senken, zeigt der Pflegeförderung in Niederösterreich berechnen.

Weitere NÖ-Förderungen für pflegende Angehörige

Ersatzpflege in Niederösterreich — Unterstützung wenn die Hauptpflegeperson ausfällt

Wenn die Person, die einen Angehörigen hauptsächlich pflegt, selbst krank wird oder kurzzeitig verhindert ist, springt das Land Niederösterreich mit der Ersatzpflege ein. Das Land übernimmt dabei einen Teil der Kosten für eine professionelle Ersatzbetreuung.

Die Förderung beträgt €42 bis €78 pro Tag, abhängig von der Pflegestufe. Voraussetzung ist mindestens Pflegestufe 4 — oder Pflegestufe 1 bei ärztlich bestätigter Demenz.

Die Ersatzpflege ist vollständig kombinierbar mit dem Pflegetausender: Beide Förderungen können im selben Kalenderjahr bezogen werden, sie werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

Antrag und Beratung: NÖ Pflegehotline 02742 / 9005 – 9095 (Montag – Freitag, 8:00 – 16:00 Uhr).

Urlaubsaktion — €225 Zuschuss für pflegende Angehörige in NÖ

Wer eine pflegebedürftige Person ab Pflegestufe 3 überwiegend selbst zu Hause betreut, kann einmal pro Jahr den NÖ Urlaubszuschuss beantragen. Das Land Niederösterreich erstattet dabei:

  • €225, wenn der Urlaub in Niederösterreich verbracht wird
  • €175, wenn der Urlaub anderswo in Österreich stattfindet

Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person die Hauptpflegeperson ist und die Pflege während des Urlaubs durch eine andere Person übernommen wird — zum Beispiel durch einen mobilen Dienst oder im Rahmen der Ersatzpflege.

Antrag über die NÖ Pflegehotline: 02742 / 9005 – 9095.

Kann ich den Pflegetausender mit der 24h-Betreuung kombinieren?

Ja — der Pflegetausender ist vollständig kombinierbar mit der 24-Stunden-Betreuung. Er wird unabhängig von der gewählten Betreuungsform gewährt und kann frei eingesetzt werden — also auch zur Mitfinanzierung der Betreuungskosten. Der Pflegetausender wird auf keine der anderen Förderleistungen angerechnet.

Kombinationsübersicht nach Pflegestufe

  • Ab Pflegestufe 3: Bundesförderung (€400–€1.600/Monat je nach Betreuungsmodell) + Pflegetausender (€1.000/Jahr)
  • Pflegestufe 1 oder 2 mit attestierter Demenz (NÖ-Sonderregelung): Zuschuss für 24h-Betreuung bereits möglich — als Ersatz für die fehlende Bundesförderung, nicht als zusätzliche Leistung. Dazu: Pflegetausender (€1.000/Jahr)

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Februar 2026. Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine individuelle Beratung. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt das Land Niederösterreich.

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Häufige Fragen zum Pflegetausender

Muss der Pflegetausender jedes Jahr neu beantragt werden?

Ja. Laut NÖ-Richtlinie ist der Antrag jährlich zu stellen und jeweils nur bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres möglich.

Ist die Beratung vor dem Antrag wirklich verpflichtend?

Ja. Die Richtlinie verlangt, dass die im Zuge der Antragstellung bereitgestellte Beratung zum Thema „Pflege und Betreuung“ in Anspruch genommen wird. Online erfolgt das über die vorgeschaltete Anwendung, in Ausnahmefällen telefonisch über die NÖ Pflegehotline.

Wer bekommt den Pflegetausender schon ab Pflegestufe 1 oder 2?

Das gilt in Niederösterreich für zwei Gruppen: Personen mit ärztlich bestätigter Demenz sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für alle anderen bleibt Pflegestufe 3 die Grundvoraussetzung.

Wer ist trotz Pflegebedarf vom Pflegetausender ausgeschlossen?

Nicht förderbar sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer von der Sozialhilfe finanzierten Einrichtung leben, etwa in einem Pflegeheim oder einer Wohneinrichtung der Behindertenhilfe.

Wird der Pflegetausender auf andere Leistungen angerechnet?

Laut NÖ-Richtlinie nein: Die Förderung wird nicht auf andere Leistungen der NÖ Sozialhilfe, das NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz oder den NÖ Heizkostenzuschuss angerechnet. Gerade deshalb ist sie für viele Familien ein sinnvoller Zusatzbaustein neben Pflegegeld und 24-Stunden-Betreuung.

Kann ich Pflegetausender und Ersatzpflege gleichzeitig beantragen?

Ja. Beide Förderungen können im selben Kalenderjahr bezogen werden — der Pflegetausender als einmalige Jahreszahlung von €1.000 für die pflegebedürftige Person, die Ersatzpflege (€42–78/Tag) als Kostenersatz für eine Vertretungspflege wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Die beiden Leistungen werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Antrag für beide: NÖ Pflegehotline 02742 / 9005 – 9095.

Wann wird der Pflegetausender ausbezahlt?

Das Land Niederösterreich gibt keinen fixen Auszahlungstermin bekannt — die Bearbeitung erfolgt nach Eingang des Antrags. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das im Antrag angegebene Konto. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, nicht das Datum der Entscheidung. Anträge können ab 1. Jänner bis 31. Dezember 2026 gestellt werden — wer früher beantragt, erhält in der Regel früher eine Entscheidung.

Die Höhe beträgt €1.000 pro pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr. Der Betrag ist seit der Einführung 2023 unverändert.

 

Ab Pflegestufe 3. Bei einer ärztlich bestätigten Demenz ist der Bezug schon ab Pflegestufe 1 möglich. Kinder und Jugendliche unter 18 erhalten ihn ebenfalls ab Pflegestufe 1.

 

Ja. Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck muss jedes Kalenderjahr neu beantragt werden — für 2026 zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Dezember 2026. Es gibt keine automatische Verlängerung.

 

Ja. Der Pflegetausender wird nicht auf den Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung angerechnet — Sie können beides gleichzeitig beziehen.

Wichtig: Bundesförderung (Bund, ab Pflegestufe 3) und NÖ-Sonderregelung (bei Demenz ab Pflegestufe 1 in NÖ) sind keine kumulierbaren Leistungen — je nach Pflegestufe greift die eine oder die andere. Der Pflegetausender kommt in jedem Fall dazu.

 

Personen in sozialhilfefinanzierten Einrichtungen (z.B. Pflegeheim) sind ausgeschlossen. Der Pflege- und Betreuungsscheck ist ausschließlich für die Betreuung zu Hause gedacht.

 

Ja. Kinder und Jugendliche mit Pflegegeld ab Stufe 1, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, sind bezugsberechtigt. Der Antrag kann durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

 

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Es zählt das Datum der Antragstellung — nicht wann die Entscheidung fällt. Selbst wenn die Bearbeitung über das Kalenderjahr hinausgeht, hat das keine Auswirkung auf den Anspruch. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung.

 

Nein. Er wird nicht auf andere Leistungen der NÖ Sozialhilfe angerechnet — weder auf sozialmedizinische Dienste, noch auf Leistungen der Behindertenhilfe, noch auf den NÖ Heizkostenzuschuss.

 

Nein. Es zählt ausschließlich das Datum der Antragstellung im laufenden Kalenderjahr. Eine rückwirkende Beantragung für vergangene Jahre ist nicht möglich. Stellen Sie den Antrag für 2026 daher rechtzeitig — spätestens bis 31. Dezember 2026.

 

Prüfen Sie zuerst, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind: Pflegestufe, Hauptwohnsitz in NÖ, berechtigter Personenkreis. Bei Unklarheiten hilft die NÖ Pflegehotline ( 02742 / 9005 – 9095 ) weiter. In vielen Fällen lässt sich ein fehlender Nachweis nachreichen.