Letzte Aktualisierung: Februar 2026
Wer einen Angehörigen pflegt, kennt die Belastung — finanziell, körperlich und emotional. Die gute Nachricht: In Niederösterreich erhalten pflegebedürftige Menschen jedes Jahr €1.000 Unterstützung vom Land — den sogenannten Pflegetausender (offiziell: NÖ Pflege- und Betreuungsscheck). Die Förderung gibt es seit 2023 und kann auch 2026 wieder beantragt werden: online auf noe.gv.at oder telefonisch über die NÖ Pflegehotline.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige: Wer den Pflegetausender bekommt, wie der Antrag funktioniert, welche Pflegestufe nötig ist — und wie Sie die Förderung mit der 24-Stunden-Betreuung in NÖ kombinieren können.
Der Pflegetausender ist eine jährliche Förderung des Landes Niederösterreich in der Höhe von €1.000 pro pflegebedürftiger Person. Offiziell heißt er „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ — im Volksmund hat sich der Name „Pflegetausender“ oder „Pflegescheck NÖ“ durchgesetzt.
Das Motto dahinter: „daheim vor stationär“. Die Landesregierung will pflegebedürftige Menschen dabei unterstützen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Das Geld kann frei verwendet werden — viele ältere Menschen setzen es für mobile Pflegedienste ein, jüngere Betroffene häufig für Therapien.
Zahlen und Fakten:
Berechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung:
Auch mit Pflegestufe 1 oder 2 gibt es den Pflegetausender — in zwei Fällen:
Von der Förderung ausgenommen sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer von der Sozialhilfe finanzierten Einrichtung leben — zum Beispiel in einem Pflegeheim oder einer Wohneinrichtung der Behindertenhilfe.
Neben österreichischen Staatsbürgern sind folgende Personen anspruchsberechtigt:
Nicht berechtigt sind u.a. Inhaber einer Rot-Weiß-Rot-Karte, subsidiär Schutzberechtigte und Asylwerber.
Dem Antrag geht eine verpflichtende Beratung voraus. Diese kann online (als Online-Ratgeber auf noe.gv.at) oder telefonisch absolviert werden.
Schritt 1: Besuchen Sie www.noe.gv.at und klicken Sie auf „Beratung & Antrag“.
Schritt 2: Durchlaufen Sie die Online-Beratung zum Thema Pflege und Betreuung. Dabei werden Sie auch über andere Unterstützungsleistungen informiert.
Schritt 3: Im Anschluss an die Beratung können Sie den Antrag direkt online stellen.
Alternative: Falls eine Online-Antragstellung nicht möglich ist, können Sie den Pflegetausender telefonisch über die NÖ Pflegehotline beantragen:
02742 / 9005 – 9095 (Montag – Freitag, 8:00 – 16:00 Uhr)
Persönlich: In vielen NÖ-Gemeinden können Sie den Antrag auch direkt am Gemeindeamt stellen — fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Das Pflegegeld ist eine bundesweite Leistung und unabhängig vom Pflegetausender. Es wird in sieben Stufen ausbezahlt, abhängig vom monatlichen Pflegebedarf:
| Pflegestufe | Pflegebedarf (Stunden/Monat) | Betrag ab 1.1.2026 |
|---|---|---|
| Stufe 1 | mehr als 65 Stunden | €206,20 |
| Stufe 2 | mehr als 95 Stunden | €380,30 |
| Stufe 3 | mehr als 120 Stunden | €592,60 |
| Stufe 4 | mehr als 160 Stunden | €888,50 |
| Stufe 5 | mehr als 180 Stunden | €1.206,90 |
| Stufe 6 | mehr als 180 Stunden | €1.685,40 |
| Stufe 7 | mehr als 180 Stunden | €2.214,80 |
Stufe 5: außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich. Stufe 6: dauernde Anwesenheit Tag und Nacht notwendig. Stufe 7: keine zielgerichteten Bewegungen der Extremitäten möglich.
Quelle: oesterreich.gv.at, behindertenarbeit.at | Stand: 1. Jänner 2026 (+2,7% Valorisierung)
Wichtig: Pflegegeld und Pflegetausender sind zwei verschiedene Leistungen. Das Pflegegeld kommt vom Bund, der Pflegetausender vom Land Niederösterreich. Beides kann gleichzeitig bezogen werden.
Für Familien in Niederösterreich, die eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, gibt es neben dem Pflegetausender noch weitere Förderungen:
1. Pflegetausender (Land NÖ): €1.000/Jahr — frei verwendbar, unabhängig von der Betreuungsform.
2. Förderung der 24-Stunden-Betreuung (Bund): Zwischen €400 und €1.600 pro Monat, abhängig davon, ob die Betreuungskraft selbständig oder angestellt tätig ist. Voraussetzung: mindestens Pflegestufe 3, Nettoeinkommen unter €2.500/Monat. Wichtig: Pflegegeld, Sonderzahlungen und Familienbeihilfe zählen nicht zum Einkommen. Die Grenze erhöht sich um €400 je unterhaltsberechtigtem Angehörigen.
| Betreuungsmodell | Förderung/Monat |
|---|---|
| 1 selbständige Betreuungskraft | €400 |
| 1 selbständige BK (28 Tage am Stück) | €800 |
| 1 angestellte Betreuungskraft | €800 |
| 2 selbständige Betreuungskräfte | €800 |
| 2 angestellte Betreuungskräfte | €1.600 |
Quelle: oesterreich.gv.at
3. NÖ-Sonderregelung: 24h-Förderung bereits ab Pflegestufe 1 bei Demenz: Die Bundesförderung für 24-Stunden-Betreuung ist grundsätzlich erst ab Pflegestufe 3 zugänglich. Niederösterreich hat hier eine wichtige Ausnahme geschaffen: Personen mit Pflegestufe 1 oder 2 und ärztlich bestätigter Demenz können den Zuschuss in NÖ bereits ab Pflegestufe 1 beantragen. Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Förderung neben dem Bundeszuschuss — sie ermöglicht denselben Zuschuss für eine Personengruppe, die ihn auf Bundesebene noch nicht erhalten würde.
4. Angehörigenbonus (Bund): Pflegende Angehörige, die eine Person ab Pflegestufe 4 überwiegend zu Hause betreuen, erhalten zusätzlich €134,30 pro Monat (2026, steuerfrei). Voraussetzung: Nettoeinkommen unter €1.710,90/Monat. Antrag bei der Pensionsversicherung.
Eine pflegebedürftige Person mit Pflegestufe 4 und zwei selbständigen Betreuungskräften im Wechsel erhält:
Die Bruttokosten der 24h-Betreuung (ca. 2.500–2.800 EUR/Monat) reduzieren sich nach allen Förderungen für viele Familien auf ab ca. 1.300 EUR monatlich. Details und einen persönlichen Kostenrechner finden Sie auf unserer Kostenseite.
Ja — der Pflegetausender ist vollständig kombinierbar mit der 24-Stunden-Betreuung. Er wird unabhängig von der gewählten Betreuungsform gewährt und kann frei eingesetzt werden — also auch zur Mitfinanzierung der Betreuungskosten. Der Pflegetausender wird auf keine der anderen Förderleistungen angerechnet.
Wichtig zu verstehen: Bundesförderung und NÖ-Sonderregelung sind keine kumulierbaren Leistungen, sondern greifen je nach Pflegestufe ineinander:
Sie überlegen eine 24-Stunden-Betreuung? vitabene übernimmt die gesamte Organisation — von der Förderberatung bis zur Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte. Rufen Sie uns an: 07445 20940 oder schreiben Sie an betreuung@vitabene.at.
vitabene unterstützt Familien in Niederösterreich bei der Organisation der 24-Stunden-Betreuung — kostenlos und persönlich. Wir helfen auch bei Fragen rund um Förderungen, Pflegegeld und den Pflegetausender.
E-Mail: betreuung@vitabene.at
Telefon: 07445 20940
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Februar 2026. Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine individuelle Beratung. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt das Land Niederösterreich.
Die Höhe beträgt €1.000 pro pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr. Der Betrag ist seit der Einführung 2023 unverändert.
Ab Pflegestufe 3. Bei einer ärztlich bestätigten Demenz ist der Bezug schon ab Pflegestufe 1 möglich. Kinder und Jugendliche unter 18 erhalten ihn ebenfalls ab Pflegestufe 1.
Ja. Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck muss jedes Kalenderjahr neu beantragt werden — für 2026 zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Dezember 2026. Es gibt keine automatische Verlängerung.
Ja. Der Pflegetausender wird nicht auf den Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung angerechnet — Sie können beides gleichzeitig beziehen.
Wichtig: Bundesförderung (Bund, ab Pflegestufe 3) und NÖ-Sonderregelung (bei Demenz ab Pflegestufe 1 in NÖ) sind keine kumulierbaren Leistungen — je nach Pflegestufe greift die eine oder die andere. Der Pflegetausender kommt in jedem Fall dazu.
Personen in sozialhilfefinanzierten Einrichtungen (z.B. Pflegeheim) sind ausgeschlossen. Der Pflege- und Betreuungsscheck ist ausschließlich für die Betreuung zu Hause gedacht.
Ja. Kinder und Jugendliche mit Pflegegeld ab Stufe 1, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, sind bezugsberechtigt. Der Antrag kann durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Es zählt das Datum der Antragstellung — nicht wann die Entscheidung fällt. Selbst wenn die Bearbeitung über das Kalenderjahr hinausgeht, hat das keine Auswirkung auf den Anspruch. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung.
Nein. Er wird nicht auf andere Leistungen der NÖ Sozialhilfe angerechnet — weder auf sozialmedizinische Dienste, noch auf Leistungen der Behindertenhilfe, noch auf den NÖ Heizkostenzuschuss.
Nein. Es zählt ausschließlich das Datum der Antragstellung im laufenden Kalenderjahr. Eine rückwirkende Beantragung für vergangene Jahre ist nicht möglich. Stellen Sie den Antrag für 2026 daher rechtzeitig — spätestens bis 31. Dezember 2026.
Prüfen Sie zuerst, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind: Pflegestufe, Hauptwohnsitz in NÖ, berechtigter Personenkreis. Bei Unklarheiten hilft die NÖ Pflegehotline ( 02742 / 9005 – 9095 ) weiter. In vielen Fällen lässt sich ein fehlender Nachweis nachreichen.