Aktuelles zur E-Card: Lichtbildpflicht

Seit dem 1. Januar 2020 gilt für alle E-Card-Inhaberinnen und -Inhaber ab 14 Jahren die Fotopflicht.

Ein sachlicher Blick auf diese Veränderung zeigt, dass der Wechsel zu den neuen E-Cards mit Lichtbild nicht nur notwendig, sondern auch wichtig ist!

 

Lichtbildpflicht seit 2020

Seit dem genannten Datum ist es gesetzlich vorgeschrieben, ein Lichtbild auf allen neu ausgegebenen oder ausgetauschten E-Cards anzubringen. Bis zum 31. Dezember 2023 müssen alle alten E-Cards gegen die neuen mit Foto ausgetauscht sein. Dieser Prozess ist entscheidend für Ihre Sicherheit und den reibungslosen Zugang zu medizinischen Leistungen.

 

Warum die Veränderung?

Die Einführung der Lichtbildpflicht dient dazu, die Karteninhaberinnen und -inhaber eindeutig zu identifizieren. Diese Maßnahme verbessert die Verwaltung und Nutzung der E-Cards und gewährleistet einen effizienten und sicheren Zugang zu medizinischen Leistungen.

 

Übergangsfrist abgelaufen

Da wir Anfang Januar 2024 haben, möchten wir darauf hinweisen, dass die Übergangsfrist für den Austausch der alten E-Cards bereits abgelaufen ist. Es ist wichtig sicherzustellen, dass Ihre E-Card mit einem aktuellen Lichtbild versehen ist, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

 

Was passiert, wenn Ihre E-Card kein Foto enthält?

Wenn Sie noch im Besitz einer E-Card ohne Lichtbild sind, könnte diese ungültig sein. Doch keine Sorge – die Inanspruchnahme von Leistungen bleibt weiterhin ohne Probleme möglich. Beim nächsten Arztkontakt oder im Kontakt mit der Sozialversicherung werden Sie aufgefordert, ein Foto nachzureichen. Nach dieser Aufforderung haben Sie eine großzügige Übergangsfrist von 150 Tagen, um dies zu erledigen.

 

So erhalten Sie Ihre neue E-Card mit Lichtbild

Falls Sie nicht von Ausnahmen betroffen sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei einer Fotoregistrierungsstelle unter www.chipkarte.at/foto. Dort können Sie ein Foto für die E-Card registrieren und in Kürze Ihre aktualisierte Karte mit persönlichem Lichtbild erhalten.

 

Ausnahmen zur Lichtbildpflicht


Wenn Sie im Ausstellungsjahr der neuen E-Card das 70. Lebensjahr vollendet haben oder in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind, sind Sie von der Verpflichtung ausgenommen. Sie müssen nichts weiter tun – Ihre neue E-Card erhalten Sie automatisch, bevor die alte abläuft.

 

Weitere Links:

Mit dem Foto-Sofort-Check können Sie prüfen, ob ein Foto aus einem der genannten Dokumente für Ihre e-card vorhanden ist.
Mit der Registrierungsstellen-Suche finden Sie ganz leicht die für Sie zuständige nächstgelegene Registrierungsstelle.