In Niederösterreich können Pflege- und Betreuungsbedürftige seit Anfang Oktober 2023 bis zum Ende des jahres einen Antrag auf die Unterstützungsleistungen stellen. Dazu berechtigt sind grundsätzlich Personen ab Pflegestufe 3 – in Ausnahmefällen können auch schon Menschen mit Pflegestufe 1 und 2 den Antrag stellen.
Antrag Pflegescheck
Dem Antrag geht eine verpflichtende Beratung voraus, welcheonlineoder per Telefon durch die NÖ Pflegehotline02742 / 9005 – 9095(Montag – Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr) absolviert werden kann.
Wer kann beantragen?
Alle Personen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich und mindestens die Pflegestufe 3 haben. Unter Vorlage eines demenziellen Attestes ist der Bezug auch schon mit Pflegestufe 1 oder 2 möglich.