Mehr als 80% aller pflegebedürftigen Menschen werden im häuslichen Bereich von ihren Angehörigen pflegerisch betreut, die damit einen gesellschaftspolitisch äußerst wertvollen Beitrag leisten. Zudem wird seit dem 1.7.2007 durch die Förderung der 24-Stunden-Betreuung die Position pflegender Angehöriger gestärkt und den pflegebedürftigen Menschen so lang wie möglich ein selbst bestimmtes und eigenständiges Leben zu Hause ermöglicht.
Die gesetzliche Grundlage für legale Betreuungsverhältnisse bildet das Hausbetreuungsgesetz HBeG. Das Niederösterreichische Betreuungsmodell gilt für antragstellende Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und Bezug von Pflegestufe 1 bzw. 2 und einer mittels Attest nachgewiesener Demenzerkrankung.
bei selbständigen Betreuungskräften bis zu 800 EUR monatlich.
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Das Bundessozialministeriumservice regelt die Förderung zur 24 Stunden Betreuung seit 1.9.2023 neu: Die Förderhöhe beträgt bei unselbständigen Betreungskräften bis zu 800 EUR pro Monat.
Diese besagt, dass jene Förderwerber:innen, welche eine selbstständige Betreuungskraft haben und diese mindestens 28 Tage am Stück betreut, einen Förderbetrag von monatlich Euro 800,-erhalten. Konkret bedeutet dies, dass Sie die volle Förderung auch dann erhalten können, wenn Sie nur eine Betreuungskraft bei sich beschäftigen.
Bis zu einem Einkommen von 2.500 EUR netto pro Monat (ohne Pflegegeld) ist der Bezug der Förderung in vollem Ausmaß vorgesehen. Bei höheren Einkommen wird der Differenzbetrag zu 3.300 EUR gefördert. Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 50 EUR.
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